OLG Hamburg: Umverpacken von Luxusartikeln ist keine Erschöpfung

Das schnelle Geld mit Düften stinkt. Das meinen zumindest die Hamburger Oberlandesrichter in einem Streit um das Umverpacken von Luxusartikeln wie Parfüm und den Weiterverkauf auf der Internetplattform eBay. Unter dem Stichwort Parfümstester II hat das OLG Hamburg (Az: 5 U 213/05) entschieden, dass sich Markeninhaber wie Lancaster, Davidoff, Nikos, Chopard, Joop!, Jil Sander, Vivienne Westwood oder J.Lo by Jennifer Lopez trotz des so genannten Erschöpfungsgrundsatzes gegen die Praxis der Umverpackung wehren können.

Quelle: Markenbusiness

WIPO: Gebührenänderung USA

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Gebührenänderung bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung der USA im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.

Gebühren in Schweizer Franken:

Anmeldung in einer Nizzaklasse: 406.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 406.- CHF

Verlängerung in einer Nizzaklassen: 500.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 500.- CHF

Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 01. Februar 2007 in Kraft treten.

Quelle: WIPO