BPatG: Kein Schutz für “FRITTEN”

Ist das Wort “FRITTEN” für Zuckerwaren, nämlich Kaubonbons, einschließlich Fruchtkaubonbons schutzfähig?
Mit dieser Frage musste sich der 24. Senat des Bundespatentgerichts im Beschwerdeverfahren (AZ 24 W (pat) 35/16) befassen.

Das Bundespatentgericht schloss sich der Auffassung des DPMA an, hielt die Zurückweisung der Markenanmeldung aufrecht und führte aus

Die zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Der Eintragung der angemeldeten Bezeichnung „FRITTEN“ stehen sowohl in der ursprünglichen als auch in der als Hilfsantrag 2 bezeichneten Fassung des Warenverzeichnisses die Eintragungshindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG entgegen. Die Fassung des Warenverzeichnisses in der als Hilfsantrag 1 bezeichneten Fassung ist mangels Unbestimmtheit unzulässig. Die Zurückweisung der Markenanmeldung durch die Markenstelle hat daher Bestand (vgl. § 37 Abs. 1 MarkenG).

Ist Ihnen diese Marke auch aufgefallen?

Sportinteressierte MarkenBlog-Leser haben diese Marke möglicherweise bei den täglichen Fernsehübertragungen aus Rio bemerkt.


Unionsmarke 8558611

Es handelt sich um das Logo der chinesischen Sportartikelfirma Li Ning.

Wenn Ihnen der Name Li Ning bekannt vorkommt, dann haben Sie wahrscheinlich die Spiele 1984 in LA schon vor dem Fernseher erlebt oder interessieren sich fürs Turnen.

Effzeh kriegt fc.de

Der Kölner Express berichtet über den Erfolg des 1. FC Köln im Streit um die Domain “fc.de”.

Auch markenrechtlich hat der 1. Kölner Fußballclub das Kennzeichen “FC” registriert. Unter der Registernummer 302008058530 führt das Deutsche Patent- und Markenamt die Wortmarke “FC” mit Schutz in den Nizzaklassen 16, 25 und 28.

Auch die kölsche Variante “EFFZEH” ist unter der Registernummer 302013052054 geschützt.

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