Die aktuelle Ausgabe 08/2007 der GRUR, der Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht ist erschienen.
Das Inhaltsverzeichnis der Zeitschrift ist im PDF-Format abrufbar.
markenrechtliches Sammelsurium
Die aktuelle Ausgabe 08/2007 der GRUR, der Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht ist erschienen.
Das Inhaltsverzeichnis der Zeitschrift ist im PDF-Format abrufbar.
Dr. Sommer kennen alle Bravo-Leser, Dr. Oetker ist eine bekannte Marke und hat einen Slogan der sofort im Ohr klingelt, Doc Morris ist durch Presseberichte zur Zulässigkeit eine weithin bekannte Online-Apotheke.
[…] 1887 Doktor-Marken (Dr.) und 109 Professoren-Marken wurden bisher vom deutschen Markenamt veröffentlicht. Insgesamt 40 mal erscheint auch ein Prof. Dr. im Register. Und meist steckt auch ein Dr. dahinter, wenn auf der Marke Dr. drauf steht – immerhin für 1218 Doktormarken ist auch ein Dr. im Register eingetragen. Genau wie bei 49 Prof.-Marken und 20 Prof.-Dr.-Marken.
Quelle: Markenbusiness
Die klassischen Pflegeetiketten sind selten unterhaltsam – es gibt aber auch Ausnahmen…
Quelle: Couterfeit Chic
Markenbusiness informiert über Gütezeichen und Prüfsiegel.
Egal ob Biodiesel, Feuerlöschgeräte oder imprägnierte Holzbauelemente – die Palette der Gütezeichen ist riesig. Sie reicht von Abbrucharbeiten bis Zinkdruckguß. Der Blaue Engel für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen ist genauso präsent wie das Fair-Trade-Siegel als das Zeichen des TransFair e.V. für fairen Handel. Aber auch weniger prominente Zeichen finden sich auf vielen Produkten.
Die aktuelle Ausgabe 08/2007 des Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, herausgegeben vom Deutschen Patent- und Markenamt ist erschienen.
Die Zeitschrift ist in einzelnen Kapiteln im PDF-Format abrufbar.
Leitsatz:
Mirabeau
1. Personennamen sind für Versandkataloge weder Autorenbezeichnung noch Inhaltsangabe.
2 Der Name eines französischen Revolutionärs und Schriftstellers, der über die historische Bedeutung und das literarische Werk hinaus keine Assoziationen auslöst, eignet sich nicht für eine Verwendung zu Werbezwecken.
Quelle: Bundespatentgericht