Schweiz: Mehr Schutz für die Landesmarke

Das Markenzeichen „Schweiz“ soll in Zukunft besser geschützt werden. Der Bundesrat hat ein Gesetzesprojekt namens „Swissness“ auf den Weg gebracht, das der missbräuchlichen Verwendung der Marken „Schweiz“, „Made in Switzerland“ sowie des Schweizer Kreuzes entgegenwirken soll. Das Projekt beinhaltet Regelungen zur Verwendung des Markenzeichens, die im In- und Ausland zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit führen sollen.

Quelle: Markenbusiness

BGH: Aspirin II

I ZR 147/04

MarkenG § 14 Abs. 2, § 24; BGB § 242 D

a) Unterrichtet der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels, so wird dadurch ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.

b) Beanstandet der Markeninhaber das beabsichtigte Umverpacken in der angezeigten Form in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann er treuwidrig handeln (§ 242 BGB), wenn er später Ansprüche aus seiner Marke gegen den Parallelimporteur auf einen bislang nicht gerügten tatsächlichen oder rechtlichen Aspekt stützt.

BGH, Urt. v. 12. Juli 2007 – I ZR 147/04 – OLG Hamburg
LG Hamburg

Quelle: Bundesgerichtshof