USA: Streit um Californication

Die Red Hot Chili Peppers haben den Fernsehsender Showtime Networks wegen des Titels “Californication” für eine neue Fernsehshow verklagt.

“Californication” ist der Titel des wohl bekanntesten Albums der Red Hot Chilli Peppers.

Unter der Seriennummer 77152641 findet sich auch eine Markenanmeldung “CALIFORNICATION” der Showtime Networks Inc. aus New York im Register des USPTO. Die Markeanmeldung wurde am 10. April 2007 eingereicht und am 12. November zurückgezogen.

Quelle: Billboard

via: pMdM

HABM: Polnische Markenanmelder

Rangliste der polnischen Unternehmen mit den meisten Europäischen Gemeinschaftsmarken.
Anzahl der Marken in Klammern.

KAMIS-PRZYPRAWY S.A. (32)
Gielda Papierów Wartósciowych w Warszawie S.A. (29)
TYMBARK S.A. (29)
ASA Sp. z o.o. (25)
Nepentes Sp. z o.o. (21)
V&S Luksusowa Zielona Góra S.A. (21)
XL Energy Marketing Sp. z o.o. (20)
AGROS NOVA Sp. z.o.o. (19)
Pol-Nil S.A. (19)
Agencja Wydawnicza ‘Technopol’ Spó?ka z ograniczon? odpowiedzialno?ci? (18)

Quelle: Alicante News

USPTO Jahresbericht

Golem berichtet über den Jahresbericht des US Patent & Trademark Office. (148 Seiten im PDF-Format)

Das US-Patentamt hat seinen neuen Jahresbericht veröffentlicht und feiert darin neue Rekorde für Effizienz und Qualität. Innovationen wie der Einsatz von zwei Monitoren an den Arbeitsplätzen der Patentprüfer und die Fertigstellung der Global Intellectual Property Academy haben laut Bericht zu der Erfolgsbilanz beigetragen.

Gebührenfindung: Abmahnungen und die außergerichtliche Geschäftsgebühr

Markenbusiness veröffentlicht den zweiten Teil des Beitrages zur Praxis der Gebührenfindung.

Die Abmahnung war erfolgreich, die Unterlassung wurde erklärt. Der Kostenprozess steht bevor. Ein Dilemma muss gelöst werden: Wird der Streitwert zu hoch angesetzt, kann der Kostenprozess verloren gehen (wir berichteten). Auf der anderen Seite gibt es für Anwälte natürlich keinen Grund, Gebühren zu verschenken, nur um einen Prozess voll zu gewinnen.

WIPO: marlenedietrich.com

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization hat die Die Marlene Dietrich Collection GmbH aus München die Domain
marlenedietrich.com erstritten.

Die Klägerin konnte die Markenrechte an der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarke M a r l e n e D i e t r i c h (Registernummer: 30064710) nachweisen.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2007-1306)
Die Marlene Dietrich Collection GmbH v. Johan Duplesis Du Plesis