Waldorfschulen vs. NPD-Funktionär

Der Bund der Freien Waldorfschulen macht ernst und geht nun gerichtlich gegen Andreas Molau, niedersächsischer Spitzenkandidat der Rechtspartei NPD vor. Dieser hatte bereits im Spätsommer für Proteste gesorgt, als er den Bau eines Waldorfschullandheims für „national gesinnte Familien“ ankündigte. Jetzt reichte der Bund beim Landgericht Berlin eine Unterlassungsklage ein. Damit soll Molau die Verwendung der Bezeichnung „Waldorf“ für seine Bildungseinrichtung untersagt werden.

Quelle: Markenbusiness

Frankreich: Software-Piraterie

Microsoft geht verstärkt gegen Computerhändler vor, die PCs mit kopierter Software vertreiben. Das ist die Botschaft, die der amerikanische Konzern jetzt in Frankreich ausgab. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten ist das Land überdurchschnittlich von dem Problem der Software-Piraterie betroffen, Tendenz steigend. Weil immer mehr Verkäufer Rechner mit unlizenzierten Programmen anbieten, sei ein härteres Vorgehen notwendig, betont Micosoft in einer aktuellen Pressemitteilung.

Quelle: Markenbusiness

WIPO: Erfolg für TUI

Die TUI AG aus Hannover hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO die Domains tuitravelplc.biz, tuitravelplc.info, tuitravelplc.net, und tuitravelplc.org erstritten.

Die TUI AG konnte Markenrechte an den Kennzeichen TUI und TUI Travel nachweisen. Die Marken sind international registriert und genießen auch in den USA, dem Heimatland des Domaininhabers, Schutz.

(Fall Nr.: D2007-1410)
TUI AG v. igor golub

10 Grundsätze der monetären Markenbewertung

Das Brand Valuation Forum, eine gemeinsame Initiative von führenden Markenbewertern unter dem Dach der Gesellschaft zur Erforschung des Markenwesens und der G·E·M, hat als erstes Arbeitsergebnis 10 Grundsätze zur monetären Markenbewertung veröffentlicht.

Quelle: Markenverband

Zur Broschüre “10 Grundsätze der monetären Markenbewertung” (32 Seiten PDF-Format)

HABM: Neue Richtlinien für das Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren

Neue Richtlinien des HABM für das Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren sowie für internationale Marken – Beschluss des Präsidenten
Das HABM hat durch einen Beschluss seines Präsidenten eine Reihe von Richtlinien für das Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren sowie für internationale Marken angenommen. Der Beschluss tritt am 30. November 2007 in Kraft und wird in dem Amtsblatt des HABM veröffentlicht.

BESCHLUSS Nr. EX-07-6 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES

Quelle: HABM