Der grüne Apfel und die mögliche Abmahnung

„Seit einiger Zeit werden Zahnärzte zunehmend wegen angeblicher Verstöße gegen Werbeverbote abgemahnt. Jetzt rollt eine neue Welle von Abmahnungen wegen angeblicher Verletzungen von Schutzrechten an. Eine Kieferorthopädin in Süddeutschland mahnt Zahnärzte ab, die auf ihrer Homepage einen Apfel zeigen.

[…] Die Kieferorthopädin macht über ihre Rechtsanwälte geltend, dass sie auf ihrer Homepage mit einem “Apfel in Granny-Smithfarben” wirbt, den sie sich beim Deutschen Patent- und Markenamt hat schützen lassen.

Quelle: Pressemitteilung der IQB – Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht – Lutz Barth

Türkei und Zypern im “Honigstreit”

Wenn ein süßer Name nicht hält, was er verspricht, ist die bittere Enttäuschung meist nicht weit. Nun gibt es Ärger, weil die EU den „Türkischen Honig“, im Original „Lokum“ oder „Loukoumi“ genannt, als Markenzeichen registrieren konnte. Nicht allerdings für Konditoreiwaren aus der Türkei, sondern für Süßes aus Zypern. Die Inselbewohner waren schlicht schneller als ihre Nachbarn und holten sich jetzt das erste Originalsiegel.

Quelle: Markenbusiness

LG München: Pumuckl muss kein Single bleiben

Hurra, hurra, der Pumuckl darf endlich ran! Dank des Münchner Landgerichts kann nun auch der rothaarige Kobold eine Beziehung führen und mit Pumuckletten rumklabautern. Seine Schöpferin Ellis Kaut unterlag vor Gericht und ist empört. Dabei ist Pumuckl ein Engel, verglichen mit anderen Idolen unserer Kindheit.

Quelle: FTD

WIPO: Dolce & Gabbana erfolgreich

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO haben die Gado S.à.r.l aus Luxemburg und die italienische Dolce & Gabbana S.r.l gemeinschaftlich die Domains degdolceegabbana.com, degdolceegabbana.net, degdolceegabbana.org, degdolceegabbana.info, degdolceegabbana.biz und dolceegabbana.biz erstritten.

Die klageführenden Unternehmen konnten zahlreiche Markenrechte für die bekannte Modemarke belegen.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.

(Fall Nr.: D2007-1564)
Gado S.à.r.l e Dolce & Gabbana S.r.l, c. Antares S.p.a