Flocke – das Logo

Die Marke “Eisbär Flocke” verfügt über ein offizielles Logo. Als Rechtsinhaberin entscheidet die Stadt Nürnberg über dessen Nutzung.

Quelle und Wiedergabe des Logos: Nuernberg.de

Der 13seitige Styleguide war mir aber zu kompliziert, daher hier keine Wiedergabe.

Sondern zum Vergleich die Wort-/Bildmarke “Knut” der Zoologischer Garten Berlin AG.

Registernummer: 30720573

Quelle: DPMA

Ausstellung zur Produkt- und Markenpiraterie

Aufklärung und anschauliche Informationen über die Risiken der Produkt- und Markenpiraterie bietet die Wanderausstellung „Schöner Schein. Dunkler Schatten.”, die anlässlich des 10jährigen Bestehens des APM – Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie – konzipiert wurde.

Quelle: Original ist genial

Chinesische Traditionsmarke „Wangzhihe“ setzt sich gegen Importeur durch

Es scheint, dass das Stereotyp vom chinesische Markenverletzer und Raubkopierer mal wieder erschüttert wurde. Denn eine deutsche Firma soll versucht haben, die chinesische Traditionsmarke für würzigen fermentierten Tofu, der mit dem Slogan „riecht sonderbar, schmeckt wunderbar” beworben wird, mit einem zum verwechseln ähnlich per Markeneintrag für Deutschland zu sichern. Das Münchner Landgericht hat erst einmal Unterlassung angeordnet, die chinesische Firma, die seit 1678 besteht, droht nun mit Löschung.

Quelle: Markenbusiness

BPatG: Volks-Handy, Volks-Camcorder, Volks-Kredit

29 W (pat) 128/05

Leitsatz:

Volks-Handy, Volks-Camcorder, Volks-Kredit

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) werden zur Auslegung von Art. 3 der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (RL 89/104/EWG) – ABl. Nr. L 40/1 vom 11. Februar 1989 – folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

1. Fordert Artikel 3 RL 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Sicherung der Gleichheit der Wettbewerbschancen eine Gleichbehandlung von identischen oder vergleichbaren Anmeldungen?

2. Wenn ja, ist das Gericht verpflichtet, konkreten Hinweisen auf eine wettbewerbsverzerrende Ungleichbehandlung nachzugehen und dabei Vorentscheidungen der Behörde in gleich gelagerten Fällen in die Prüfung einzubeziehen?

3. Wenn ja, ist das Gericht verpflichtet, das Verbot einer wettbewerbsverzerrenden Diskriminierung bei der Auslegung und Anwendung von Artikel 3 RL 89/104 EWG vom 21. Dezember 1988 zu berücksichtigen, wenn es eine solche Diskriminierung festgestellt hat?

4. Wenn die Fragen 1 bis 3 mit nein beantwortet werden, muss dann eine nationale gesetzliche Möglichkeit bestehen, dass zur Vermeidung der Verzerrung des Wettbewerbs die nationale Behörde von Amts wegen die Verpflichtung hat, ein Nichtigkeitsverfahren gegen früher zu Unrecht eingetragene Marken einzuleiten?

Quelle: Bundespatentgericht

Flocke – erste Produkte

Die Vermarktung des Nürnberger Eisbärenbabys “Flocke” kommt ins Rollen. Zur Nürnberger Spielwarenmesse, die diesen Donnerstag beginnt, haben fünf Unternehmen erste Produkte angekündigt.

[…] Insgesamt 400 Unternehmen haben sich bei der Stadt Nürnberg inzwischen für eine Produktlizenz beworben. […] Ein von der Nürnberger Agentur Alpha 01 gestaltetes Logo soll künftig alle offiziellen Bärenprodukte zieren.

Quelle: W&V