Retro-Marken

Die Wiederbelebung still gelegter Marken läuft auf Hochtouren, alles was Retro ist, ist “in”. Die Mode hat das schon lange erkannt. Die gute alte Schlaghose der 70er feierte Ende der 90er Jahre ihr Revival. Die Röhre der 80er ist zur Zeit wieder voll im Trend. Auch längst vergessene Nahrungs- und Genussmittel treffen wieder den Geschmacksnerv der Zeit.

Doch warum gibt es den Retro-Hype? Und gibt es einen Unterschied zwischen der Retro- und der Traditionsmarke?

Quelle: Web.de

Streitwert 150.000 – StudiVZ mahnt ab

StudiVZ mahnt reihenweise Webseitenbetreiber ab, deren Seiten das Kürzel “VZ” im Namen tragen. Der Grund: Verstoß gegen Wettbewerbs- und Markenrecht. Kosten: mehr als 2000 Euro pro Abmahnung. Experten bezweifeln, ob die Abmahnungen begründet sind.

[…] Ins Visier der StudiVZ-Anwälte sind Webseiten geraten, die eine gewisse Namensähnlichkeit mit dem Portal aufweisen. Konkret ging es um das Kürzel “VZ”. Die ersten Abmahnopfer hießen “PokerVZ” und “FussballerVZ”, zwei Portale, die sich wie StudiVZ über Werbung finanzieren, aber eine völlig andere Klientel bedienen. Dennoch erließ das Landgericht Köln in beiden Fällen einstweilige Verfügungen.

Quelle: ZDF

BGH: Vorbericht zur Marke “Post”

Regelmäßig entscheidet der erste Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) wichtige Fragen aus dem Bereich des Geistigen Eigentums. Markenbusiness informiert über die anstehenden Entscheidungen der höchsten Instanz in Zivilsachen. Gleich in zwei Verfahren wird demnächst zur Marke „Post“ vor dem BGH verhandelt. Vom OLG Köln kam das Verfahren „City Post“ zum BGH, während vor OLG Naumburg über das Posthorn und – wieder mal – um die Farbe gelb gestritten wurde.

Quelle: Markenbusiness

Flocke – Terminupdate

Verhandlungstermin LG Nürnberg am 22. Februar.

Zwischen einem Allgäuer Unternehmen und der Stadt Nürnberg ist ein Streit um den Namen des Eisbärenbabys Flocke entbrannt. An diesem Freitag soll das Landgericht Nürnberg-Fürth darüber entscheiden, wer mit dem Namen künftig werben darf, teilte Justizsprecher Andreas Quentin am Montag mit.

Quelle: Merkur-Online

LG Nürnberg: Erstes Verfahren um Flocke

Das Unternehmen hatte diesen (Namen “Flocke”) beim Deutschen Patentamt schützen lassen, noch bevor die Stadt Nürnberg offiziell Flocke zum Namen des Eisbärenbabys im Tiergarten erklärte. Inzwischen hat die Stadt eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dem Unternehmen verbietet, mit der Eisbärin Flocke zu werben. Dem hat die Firma widersprochen. Nun wird der Namensstreit am 20. Februar vor dem Landgericht Nürnberg verhandelt.

Quelle: N24