Die neue Gemeinschaftsmarken Verordnung ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
VERORDNUNG (EG) Nr. 207/2009 DES RATES
vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (kodifizierte Fassung)
(43 Seiten PDF)
markenrechtliches Sammelsurium
Die neue Gemeinschaftsmarken Verordnung ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
VERORDNUNG (EG) Nr. 207/2009 DES RATES
vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (kodifizierte Fassung)
(43 Seiten PDF)
Rechtsanwalt Hänsch hat sich die Mühe gemacht die vom DPMA veröffentlichten Anmeldezahlen der Bundesländer in Relation zu den Einwohnerzahlen zu setzen.
Ein wenig anders sieht die Statistik aber aus, wenn man sie mit der Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes verknüpft (Angaben aus Wikipedia):
Marken Einwohner Einw. je MarkeHamburg 3.869 1.773.218 458Berlin 5.087 3.426.354 674Bayern 13.003 12.519.312 963Hessen 5.628 6.069.333 1.078NRW 15.767 17.996.621 1.141
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat eine nach Bundesländern geordnete Übersicht zu den Markenanmeldungen im Jahr 2008 veröffentlicht.

1. Nordrhein-Westfalen 15.767
2. Bayern 13.003
3. Baden-Württemberg 9.145
4. Hessen 5.628
5. Berlin 5.087
6. Niedersachsen 4.822
7. Hamburg 3.869
8. Rheinland-Pfalz 3.230
9. Sachsen 2.546
10. Schleswig-Holstein 2.213
11. Brandenburg 1.010
12. Sachsen-Anhalt 999
13. Thüringen 910
14. Mecklenburg-Vorpommern 644
15. Saarland 601
16. Bremen 600
Quelle: DPMA
Ein heißes, letzlich nur durch eine Markenanmeldung entschiedenes Rennen um die “rote Laterne” liefern sich Bremen und das Saarland.
via: Markenserviceblog
Fälschungen verursachen Milliardenschäden
Produktfälschungen und Markenpiraterie werden für viele Unternehmen zu einem ernsten Problem. Auf 30 Milliarden Euro jährlich wird der Schaden allein in Deutschland geschätzt. Das NRW-Wirtschaftsministerium startet daher am Montag (23.03.09) eine Aktionswoche.
Quelle: WDR.de
Energieversorger EWE erhält neues Logo
WIPO: Rekordzahlen beim Cybersquatting 2008 und Sorgen wegen neuer Top Level Domains im Jahr 2009
Das Oharmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Drogen und Kurioses: Was der Zoll aus dem Verkehr zieht
Google AdSense: Interessenbezogene Anzeigeneinstellung
UDRP-Verfahren: SAP scheitert bei WIPO mit sap-microsoft.com
Gebührenänderung muss noch offiziell veröffentlicht werden.
Drastische Gebührensenkung wird kurzfristig in Kraft treten.
Der von der Europäischen Kommission in Brüssel geleitete Ausschuss für Gebühren genehmigte ein Ma?nahmenpaket zur Senkung der Gebühren für Gemeinschaftsmarkenschutz von 40%. HABM-Präsident Wubbo de Boer äu?erte seine Zufriedenheit darüber, dass die Mitgliedsstaaten auf überwältigende Weise für diese Ma?nahme gestimmt hätten, die dazu konzipiert ist, den Nutzern einen besseren Preis anzubieten sowie besonders die KMU zu unterstützen.
[…] Die wichtigsten Inhalte des Ma?nahmenpakets sind folgende: Die Gebühren für die Eintragung werden auf Null gesetzt, und es wird eine kompensatorische Erhöhung auf die Anmeldegebühr angewendet. Daraus folgt eine Vereinfachung des Verfahrens, indem eine einmalige Gebühr von 1050 EUR für eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung per Fax oder auf Papierwege bzw. 900 EUR für eine Online-Gemeinschaftsmarkenanmeldung entsteht. Die neue Gebühr für eine Anmeldung über das Madrider Protokoll beträgt 870 EUR.
Quelle: HABM