Weitergehende Informationen zum derzeitigen Markenstreit zwischen Amazon und amazee liefert das Handelsblatt.
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WIPO-Chef: Das System geistigen Eigentums unter Druck
Francis Gurry, Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), hat vor tektonischen Spannungen im System der Rechte an immateriellen Gütern gewarnt. Vor allem das Patentwesen und das Copyright “stehen unter Druck”, sagte der Australier auf einer Konferenz (PDF-Datei) des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) zum “Tag des geistigen Eigentums” am heutigen Freitag in Berlin.
Quelle: c’t
HABM: Alicante News

Der aktuelle Newsletter März 2009 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
Zum Newsletter (20 Seiten im PDF-Format)
Amazon vs. Amazee – das sieht nicht gut aus!
Heute schreiben wir euch mal in eigener Sache – denn Amazee braucht eure Hilfe! Seit ein paar Monaten finden wir uns in die Ecke gedrängt, und das von niemand geringerem als dem grossen, allgegenwärtigen Online-Kaufhaus Amazon. Sie mögen unseren Namen nicht und gehen nun in der Schweiz und den USA gegen unsere Marke vor.
Quelle: amazee.com
Wir sehen absolut keine Verwechslungsgefahr der beiden Marken. Unser Name bezieht sich auf das englische Wort “amazing” (erstaunlich), sie entleihen sich ihren dem grossen Amazonas. Wir haben nicht vor, euch irgendwann Bücher oder CDs zu verkaufen.
Darüber hinaus ist natürlich augenfällig, dass die Firmenlogos deutlich unterschiedlich sind. Und, last not least: Wir sind bei weitem nicht so bekannt wie Amazon. Aber wir wollen eure Meinung hören:
Quelle: amazee.com
So dann will ich mal meinen Senf dazugeben. Dazu erstmal ein Blick ins Markenregister. Continue reading “Amazon vs. Amazee – das sieht nicht gut aus!”
Chinesische Markenrechte vor Gericht
Chinesen klauen im Westen Markenrechte und Patente: Das ist das gängige Vorurteil. Doch auch Chinesen werden im Westen beklaut. Die wehren sich jetzt, etwa bei einem Prozess, der in München startet.
Quelle: FTD.de
BPatG: Trüffelpralinen
Leitsatz:
Trüffelpralinen (Mehrfachslogan)
1. Die Erste Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 (Markenrichtlinie) und das zur Umsetzung der Richtlinie erlassene Markengesetz enthalten – anders als das Patentgesetz mit § 34 Abs. 5 – keine Vorschrift, welche die fehlende Einheitlichkeit als Eintragungshindernis normiert. Daher stellt die Einheitlichkeit eines Zeichens kein zulässiges Kriterium bei der Prüfung der Schutzfähigkeit dar.
2. Einer komplexen Gesamtwortfolge, die aus mehreren Slogans ohne ersichtlichen Zusammenhang besteht, fehlt regelmäßig die Unterscheidungskraft, weil der Verkehr an entsprechende Mehrfachslogans als Kennzeichnung nicht gewöhnt ist.
3. Der Wortfolge
Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN
Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist
Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit
fehlt die Unterscheidungskraft in Bezug auf verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 35 und 42, auch wenn sich ein waren- und dienstleistungsbeschreibender Zusammenhang nicht oder nicht in Bezug auf alle drei in der angemeldeten Marke enthaltenden Slogans herstellen lässt.
Quelle: Bundespatentgericht