Wartburg Revival ohne Markenschutz?

Ostkult: Opel will Wartburg wiederbeleben

Opel erwägt anscheinend, die Ostmarke Wartburg wiederzubeleben. Ähnlich wie bei Dacia im Renault-Konzern könnten unter dem Namen Billigfahrzeuge verkauft werden, berichtet die “Auto Bild” vom Freitag.

In dem Zusammenhang mal ein Blick in die relevanten Markenregister – in der Nizzaklasse 12 finden sich folgende Marken:

Registernummer: 612444

Anmeldedatum 24.01.1956
Nizzaklassen: 07, 12
Rechtsstand Gelöscht

Registernummer: 1180800
Wartburg
Anmeldedatum 16.08.1990
Nizzaklassen: 12, 14, 15, 16, 18, 21, 22, 24, 26, 29, 32, 33, 41, 42

Registernummer: 39760816

Anmeldedatum: 18.12.1997
Nizzaklassen: 12, 28, 37

Quelle: DPMA

Allerdings ist weder Opel noch GM Inhaber dieser Marken. Der Revivalplan könnte also markenrechtlich noch spannend werden.

Oktoberfest-Bier vs. Oktoberbier

Münchner Richter haben dem Braunschweiger Oktoberbier den Garaus gemacht. Das Hofbrauhaus Wolters musste einem vom Gericht vorgelegten Vergleich zustimmen, um größeren finanziellen Schaden abzuwenden, sagt Wolters-Geschäftsführer Peter Lehna.

[…] Geklagt hatte der Verein Münchner Brauereien, der sein Oktoberfestbier – ein als Kollektivmarke geschützter Name – durch das Braunschweiger Oktoberbier gefährdet sah.

Quelle: newsclick.de

Im Markenregister finden sich folgende Oktoberfest-Bier Marken:

Registernummer: 663940

Rechtsstand: Gelöscht
Anmeldedatum 11.11.1953

Registernummer: 1040818
OKTOBERFEST-BIER
Verein Münchener Brauereien eV
Anmeldedatum 08.12.1980

Registernummer: 2089530

Rechtsstand: Gelöscht
Anmeldedatum 26.04.1994

Registernummer: 30162243

Anmeldedatum 23.10.2001

Registernummer: 30228660

Anmeldedatum 11.06.2002

Quelle: DPMA

INTA Jahrestreffen 2009

Die International Trademark Association INTA lädt zu ihrem 131. Jahrestreffen nach Seattle.
Vom 16. bis 20. Mai bildet die Stadt im US-Bundesstaat Washington das Zentrum für die Welt des Geistigen Eigentums.

Via Twitter hält die INTA für Interessierte Informationen zur Jahrestagung bereit.

Zum Programm

Auch an die Blogger wird gedacht: Seattle Trademark Lawyer Michael Atkins informiert über das bereits fünfte “Meet the Bloggers” am 18. Mai.

BGH: DAX

Commerzbank darf DAX als Bezugswert für Wertpapiere verwenden

Der u. a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Verwendung des Aktienindex als Bezugswert für Optionsscheine entschieden.

[…] Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht bejaht. Die Deutsche Börse könne die Verwendung der Bezeichnung DAX nicht aus ihrem Markenrecht untersagen. Die Benutzung stelle eine die Leistung der Commerzbank beschreibende Angabe dar, die nicht gegen die guten Sitten verstoße (§ 23 Nr. 2 MarkenG). Den Banken sei es nicht verwehrt, auf den Index zu verweisen, der die für den deutschen Finanzplatz bedeutendsten Aktien repräsentiere. In dieser Bezugnahme liege auch keine unlautere Ausnutzung des guten Rufs der Bezeichnung DAX.

Urteil vom 30. April 2009 – I ZR 42/07 – DAX

Quelle: Pressemitteilung des BGH