Erfindergeist und Innovationsbereitschaft

Erfindergeist und Innovationsbereitschaft sind Deutschlands Trumpf

Die Studie “Die volkswirtschaftliche Bedeutung des geistigen Eigentums”, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Auftrag gegeben hatte, ist nun fertig gestellt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die volkswirtschaftliche Bedeutung des geistigen Eigentums und seines Schutzes immer größer wird. So hat die deutsche Wirtschaft beispielsweise in den Jahren 2000 bis 2006 mehr in materielle Anlagegüter investiert als in immaterielle (2005: 220 vs. 160 Mrd. Euro). Die Investitionen in immaterielle Güter wie geistiges Eigentum sind von 2000 bis 2006 aber in deutlich größerem Umfang gestiegen als die in materielle Güter (Ausrüstungsinvestitionen). Dies zeigt, dass seine Bedeutung gerade für innovative, oft mittelständische Unternehmen in Deutschland zugenommen hat.

Auch der Schutz geistigen Eigentums wird immer wichtiger. Mit seinem hoch entwickelten Patent- und Rechtssystem verfügt Deutschland zwar über eine gute Basis. Allerdings sind gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Praxis häufig überfordert. Hier setzt das so genannte SIGNO-Förderprogramm des BMWi an. KMU erhalten Hilfestellung bei der Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung und werden umfassend zum Management Geistigen Eigentums beraten. Es konnten bereits rund 6.800 Unternehmen und Existenzgründer unterstützt werden. 75 Prozent der Erfindungen wurden am Ende auch patentiert.

Dass geistiges Eigentum auch effektiv geschützt werden muss, zeigt ebenfalls der große wirtschaftliche Schaden, der durch Schutzrechtsverletzungen verursacht wird. Allein für die deutsche Wirtschaft wird der Schaden auf bis zu 50 Milliarden Euro pro Jahr beziffert.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Namensstreit um Oberharz

Im deutsch-deutschen Namensstreit um die Ortsbezeichnung Oberharz rückt ein Kompromiss in greifbare Nähe. Die Bürgermeister aus Sachsen-Anhalt hätten angeboten, ihrer geplanten Gemeinde Oberharz den Zusatz “am Brocken” oder “Brocken” anzuhängen, teilte der Landkreis Goslar mit. Die Fusionspläne zu einer Gemeinde Oberharz im Osten hatten im Westen für Empörung gesorgt, weil es hier bereits eine Samtgemeinde Oberharz gibt. Von “Etikettenschwindel” war die Rede.

Quelle: Welt.de

TAFEL vs. Tiertafeln

“Es geht nur um das Nutzen des Namens ‘Tafel’ – und damit auch das Nutzen des Images, das sich die Tafeln aufgebaut haben. Deswegen sind wir massiv gegen den Begriff “Tiertafel”. Schließlich trage allein der Bundesverband der Tafeln Sorge dafür, dass Einrichtungen mit diesem Namen auch die entsprechenden Maßstäbe an Hygiene und Zuverlässigkeit erfüllen. Nur wer Mitglied im Bundesverband sei, dürfe den Namen ‘Tafel’auch verwenden, so Kessling.

“Würde man anderen Institutionen erlauben, sich Tafel zu nennen, würden wir unser eigenes Prinzip aufweichen. Und deswegen muss man seinen Markenschutz rechtlich so stark wie möglich vertreten, dass dieser nicht aufgeweicht wird.”

[…] Alle Tiertafeln in Norddeutschland bekommen eine solche Mahnung.

Quelle: NDRinfo

Die Wortmarke “TAFEL” (Registernummer: 39710416) ist bereits seit 1997 in das Markenregister des DPMA eingetragen.
Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. beansprucht den Schutz in den Klassen 39 und 45 für:

Einsammeln, Abholen, Transportieren und Verteilen von Gütern des täglichen Bedarfs, einschließlich Lebensmitteln, für Dritte, insbesondere für Bedürftige

BPatG: Nicht verwechslungsfähig

sind die nachfolgenden Marken nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (AZ. 27 W (pat) 136/08).


(IR-Marke Nr. 838 883)

und


(Gemeinschaftsmarke Nr. 277 632)

Die zulässige Beschwerde der Widersprechenden hat keinen Erfolg. Die einander gegenüberstehenden Marken unterliegen auch nach der Auffassung des Senats keiner Gefahr der Verwechslung im Verkehr gemäß § 42 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Nr. 2, §§ 112, 114, 125b Nr. 1 MarkenG.

Quelle: Bundespatentgericht