Das DPMA informiert über die 2018er Version der 11. Ausgabe der Nizza-Klassifikation.
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Inhalt DPMA ergänzt “Missing Link” im Digitalangebot
Ab 1. Januar ermöglicht DPMAdirektPro elektronischen Versand amtlicher Dokumente
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist mit seiner Digitalisierungsstrategie einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Der Probebetrieb des neuen E-Service DPMAdirektPro, der den elektronischen Versand von Bescheiden sowie die elektronische Zustellung von Beschlüssen an die Kunden ermöglicht, wird zum 31. Dezember 2017 abgeschlossen. Zum 1. Januar 2018 geht das System in die reguläre Anwendung. “DPMAdirektPro war sozusagen das Missing Link in unserer digitalen Bearbeitungskette”, erklärt DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer. “Mit dem neuen Service bieten wir ein umfassendes rechtssicheres und medienbruchfreies E-Government-Angebot von der Schutzrechtsanmeldung über die Bearbeitung in elektronischen Akten bis hin zum digitalen Versand amtlicher Dokumente.”
Schon seit 2003 betreibt das Amt mit DPMAdirekt eine digitale Poststelle für elektronisch eingehende Anmeldungen für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Bearbeitet werden Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen seit 2011 und Markenanmeldungen seit 2015 ausschließlich in elektronischen Akten. Beschlüsse, Bescheide und andere Schreiben wurden den Kunden bisher aber noch in Papierform zugestellt. Die Schreiben mussten Unternehmen und Anwaltskanzleien erst einscannen, um sie in ihr jeweiliges Bearbeitungssystem einpflegen zu können. Mit DPMAdirektPro steht nun ein elektronischer Versand zur Verfügung. Fortan können Amt und Kunden ihre Akten vollständig elektronisch führen. “Mit der Erweiterung unserer E-Services um DPMAdirektPro schärfen wir weiter unser Profil als digitale Dienstleistungsbehörde”, betont Cornelia Rudloff-Schäffer.
Der Pilotversuch mit DPMAdirektPro läuft bereits seit April 2017. Dafür bekamen ausgewählte Kunden ein Softwareupdate des bisherigen Systems DPMAdirekt. In der mehrmonatigen Testphase erwies sich die neue IT-Anwendung als vollständig technisch funktionsfähig, stabil, gut bedienbar und benutzerfreundlich.
Um an DPMAdirektPro teilzunehmen, müssen sich die Kunden für den elektronischen Dokumentenversand registrieren. Sie erhalten dann eine PIN, mit der die zusätzlichen Funktionen der Software aktiviert werden. Die bisherigen Teilnehmer müssen nichts zusätzlich unternehmen, sondern können mit dem System wie gewohnt weiterarbeiten. Alle Kunden können den Service fortan nicht nur mit neuen Vorgängen, sondern auch mit ihren Bestandsakten nutzen, wenn sie dies wünschen und beim DPMA beantragen. Selbstverständlich können sie aber auch vollständig oder für einzelne Akten den gewohnten Versandweg mit Papier beibehalten. “Maßgeblich ist immer der Wunsch der Kunden. Sie teilen uns mit, zu welchen Akten sie die Rückantwort in elektronischer oder in Papierform wünschen”, sagt die DPMA-Präsidentin.
Quelle: Pressemitteilung DPMA
Sonntagslinks
Neuschwanstein heute vor dem EuGH
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die heute anstehende Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof um den Markenschutz für das Kennzeichen “Neuschwanstein”.
World Intellectual Property Report 2017
Die World Intellectual Property Organization hat den World Intellectual Property Report 2017 veröffentlicht.
LG Bochum entscheidet über Löschung der Marke “Felsquellwasser”
Rechtsanwalt Robert Meyen berichtet über das Verfahren um die Marke “Felsquellwasser” der Krombacher Brauerei.
Unser Mandant hatte uns zunächst mit der Prüfung beauftragt, ob die Marke “Felsquellwasser” zurecht ins Markenregister eingetragen wurde. Nach erfolgter und erfolgreicher Prüfung haben wir zunächst das Amtsverfahren zur Löschung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt bemüht, anschließend unmittelbar Kontakt mit der Brauerei aufgenommen und schlussendlich durch Markenanwalt Robert Meyen erfolgreich Klage auf Einwilligung in die Löschung der Marke am Landgericht Bochum eingereicht.
Quelle: M-IP.de
