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Videos und Geräusche als EU-Marke: neue EU-Markenverordnung in Kraft

CJEU backs EUIPO in ‘Champion’ trademark dispute

Markenrecht: Schutz für südburgenländischen Uhudler

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3D-Druck und Recht – was Sie als Anwender wissen sollten

Zalando geht gegen Mylandoo.ch vor

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Zwischen „ELVAPO“ und „EVAPO“ besteht Verwechslungsgefahr

BGH entscheidet über 3D-Marken von Dextro Energy

SPÜRBAR ANDERS – 1. FC Köln scheitert vor dem Europäischen Gericht

In der Bundesliga läuft es derzeit für den 1. FC Köln nicht richtig gut. Jetzt kommt eine weitere allerdings juristische Niederlage hinzu. Das Europäische Gericht wies eine Klage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA gegen die Enscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO ab. Das Europäische Markenamt hatte die Wortmarkenanmeldung “SPÜRBAR ANDERS” zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte jetzt die fehlende Unterscheidungskraft der Marke (Rechtssache T-126/16).

Alternativ hat die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA kürzlich die beiden folgenden Wort-/Bildmarken angemeldet.

Markennummer 16886624

Nizzaklasse 16, 25, 28, 35, 41
Anmeldedatum 19.06.2017

Markennummer 16886665

Nizzaklasse 16, 25, 28, 35, 41
Anmeldedatum 19.06.2017

Ob allerdings die rote Farbgebung die Marke über die Eintragungshindernisse tragen wird, darf bezweifelt werden.

Quelle: EUIPO, EuG