Einmal Daimler-Benz und zurück
Neuer Schwung fürs Schlecker-Logo
Zoff um “Mama”: WAZ schickt die Anwälte los
China will Markenschutz weiter verstärken
USA: Weitergabe von Parallelimporten ausländischer Ware häufig illegal
markenrechtliches Sammelsurium
Mit dem markenrechtlichen Schutz für Slogans beschäftigt sich RAin Julia Dönch (CMS Hasche Sigle) auf Legal Tribune Online.
Kaum eine Werbekampagne kommt ohne einen griffigen Slogan aus. Liegt das Ergebnis des oft aufwändigen, kreativen Prozesses auf dem Tisch, müssen Unternehmen auch an mögliche Nachahmer denken. Um diesen das Leben schwer zu machen, sollte der Slogan als Marke angemeldet werden. Dabei kann man einiges falsch machen und vieles richtig.
Vor dem Schiedsgericht der WIPO konnte Apple Inc. im UDRP-Verfahren die Domain “appl.com” erstreiten.
Apple Inc. v. Andrew Sievright, Domain Source
Case No. D2010-1916
Coca-Cola nahm dem schwedischen Besitzer die Domain “cocacola.me” ab.
The Coca-Cola Company v. David Jurkiewicz
Case No. DME2010-0008
Wer unter der Domain “fifa11.com” ein Computerspiel vermutet, findet zur Zeit eine Parking-Seite und in Zukunft die Fédération Internationale de Football Association.
Fédération Internationale de Football Association (FIFA) v. Seo Jae Woo
Case No. D2010-1717

Das Design Tagebuch hat sich mit dem Thema “Farben und ihre Bedeutung für das Branding” beschäftigt.
Kann man eine Marke oder ein Unternehmen allein anhand der jeweiligen Corporate-Farbe(n) erkennen? Bei starken Marken ist das sehr wohl möglich, wie die oben dargestellten Beispiele demonstrieren. Jede farbige Kachel stellt jeweils eine Marke bzw. ein Unternehmen dar. Wer Lust hat, versucht einmal die jeweilige Marke, das jeweilige Unternehmen zu erkennen. Wer lieber weiterlesen möchte, erfährt am Ende des Artikels, welche Marken und Unternehmen hier dargestellt sind.
Während der Metro-Konzern sich derzeit mit Vorwürfen der Produktpiraterie von Converse Schuhen auseinandersetzen muss, geht es in Sachen Trelock gegen Tchibo nach Feststellung der Patentverletzung um den Schadenersatz.
Das Design Tagebuch informiert über die Neupositionierung der Marke AEG.
Der Mutterkonzern Electrolux stellte bereits auf der diesjährigen IFA in Berlin einen überarbeiteten Markenauftritt für AEG vor, in dessen Zentrum ein modifiziertes AEG-Logo steht. Im Rahmen einer Neupositionierung wird AEG zukünftig stärker als „Führungsmarke“ und „Edelmarke“ eingeordnet. Der Zusatz „Electrolux“, wie er bislang unter dem Bogen zu finden war, wurde entfernt. Stattdessen steht nun das stilisiertes Electrolux-„E“ direkt vor der Wortmarke „AEG“ und bildet mit ihm eine Einheit.
Auch im Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken ist das neue Zeichen bereits eingetragen. Unter der Registernummer 8824914 führt das HABM die Wort-/Bildmarke

in den Klassen 07, 09, 11, 21, 35, 37.
Quelle: HABM