Ehrmann übernimmt Obstgarten

Die Ehrmann AG, nach eigenen Angaben eines der größten Milchverarbeitungs-Unternehmen in Deutschland, steht laut Financial Times Deutschland vor der Übernahme der Danone-Marke Obstgarten. Beide Unternehmen hätten bestätigt, dass der Kauf der Markenrechte beim Kartellamt angemeldet sei, so die FTD. Ab 2012 könnte Obstgarten demnach zu dem von Alois Ehrmann in Oberschönegg im Allgäu gegründeten Familien-Unternehmen gehören.

Quelle: markenartikel

“Obstgarten” taucht erstmals 1973 unter der Registernummer 907906 im Markenregister des DPMA auf.

Unter der Registernummer 1103262 wurde 1985 die Wort-/Bildmarke angemeldet.

Der grafisch gestaltete Schriftzug

Registernummer DD00652183

wurde 1990 zur Eintragung angemeldet.

Quelle: DPMA

USA: Twitter will den “TWEET”

Twitter klagt bei einem Bezirksgericht in Kalifornien gegen Twittad, einen Anbieter von Online-Werbediensten für den Mikroblog. Es will erreichen, dass Twittad der ihm zugesprochene Markennamen “Tweet” aberkannt wird.

Twittad hatte sich die Rechte an dem Begriff 2008 noch vor Twitter gesichert und auch “Let your Ad meet Tweets” als Beschreibung für seinen Service schützen lassen.

Quelle: ZDNet

Bezogen auf die Europäische Union liegt allerdings die Twitter Inc. vorn. Im Jahr 2009 wurde die Wortmarke “TWEET” (Nr. 8359441) für die Klassen 38, 41, 42, 45 angemeldet.

Material Girl – Niederlage für Madonna

Im Markenstreit um die Bezeichnung “Material Girl” für ein Modelabel hat die Pop-Sängerin Madonna eine Niederlage erlitten.

Im Zentrum der Aufregung steht dabei der englische Begriff “Material Girl”, den der Superstar durch einen gleichnamigen Hit-Song in den 1980er-Jahren geprägt hat und der nun zur Bewerbung der eigenen Modelinie verwendet werden soll. Die entsprechenden Markenrechte liegen aber nicht bei Madonna, urteilte ein US-Richter.

Quelle: Pressetext.com

Dabei ist die Argumentation, dass aus der künsterischen Leistung nicht automatisch ein umfassender Markenschutz entsteht, absolut nachvollziehbar. “Material Girl” ist ein Titel und genießt als solcher Schutz. Aber dieser Schutz deckt eben nur den werktitelnahen Bereich und beispielsweise nicht Mode, Schmuck oder Lebensmittel ab.