Valentinstag beim BPatG

Das passende Bundespatentgerichtsurteil zum heutigen Valentinstag hat RA Thorsten Blaufelder schon vor einigen Tagen besprochen.

Wem gehört der Valentinstag?

Gerade am Valentinstag geht die Liebe gerne auch durch den Magen. Mit einem am Montag, 06.02.2012, veröffentlichten Beschluss hat das Bundespatentgericht Bäckern und Konditoren den freien Verkauf von Valentins-Torten, -Herzen, -Pralinen oder –Konfekt gesichert (AZ: 25 W (pat) 44/11). Den Antrag, „Valentin“ als geschützte Marke einzutragen, lehnten die Münchener Richter ab.

Markenverband zu ACTA

Der Markenverband bedauert, dass die Bundesregierung jetzt kurzfristig eine Kehrtwende bei dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) angekündigt hat und somit dessen zügige Unterzeichnung verzögert. Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes: „ACTA soll primär einen wesentlichen Beitrag zum weltweiten Schutz geistigen Eigentums leisten. Dies ist von hoher Bedeutung für die EU-Staaten, die ihren Wohlstand größtenteils aus dem Wissen und der Kreativität ihrer Bürger und nicht aus Rohstoffen beziehen.“ Er betont: „Die jetzt geforderte Veröffentlichung aller Fakten ist nicht nachvollziehbar. Der Text des Abkommens liegt lange genug vor und auch der Rechtsdienst des europäischen Parlaments hat bestätigt, dass das Abkommen die Rechtslage in Europa nicht verändert.“ ACTA hat eine wichtige Signalwirkung in andere Länder, die dem Schutz geistigen Eigentums bislang keine hohe Bedeutung beimessen. Auch vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass zügig alle Voraussetzungen für ein Inkrafttreten des Abkommens geschaffen werden.

Quelle: Pressemitteilung Markenverband

Sonntagslinks

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben, Teil 18

BGH: “Thüringer Klöße” ist keine schutzfähige geografische Angabe

RTL Television GmbH gewinnt UDRP-Verfahren um “dsds.biz”

‘Made in Germany’ nicht in Gefahr

General Court: An Elephant Can Be Extremely Deceptive

BPatG: “Wir machen morgen möglich” – Schutzfähigkeit von Slogans als Marke Beschluss vom 19.05.2011 – 30 W (pat) 501/11

BPatG: Keine Verwechslungsgefahr der Marken ROMAN EMPIRE und EMPIRE für identische Waren Beschluss vom 10.08.2011 – 26 W (pat) 576/10

Germany: After “Proti” yet another “Bainbridgesque” case …

BALLON D’OR vs. Goldener Ball

Er wurde in Leipzig ins Leben gerufen und viermal auf dem Leipziger Opernball vergeben: der Designerpreis für Gala- und Festmode „Der Goldene Ball”. Doch damit ist nun Schluss. Die Opernball-Ausrichter mussten den Markeneintrag löschen lassen und sich einen neuen Namen suchen. Grund: In Frankreich wird der „Ballon d’Or” an den Weltfußballer des Jahres verliehen, deutsche Übersetzung: Goldener Ball.

Quelle: lvz-online.de

Allerdings wird der Preis für den Weltfußballer des Jahres nicht nur in Frankreich vergeben, sondern er ist auch als Europäische Gemeinschaftsmarke und als Internationale Registrierung geschützt.

BALLON D’OR
Europäische Gemeinschaftsmarke
Markennummer: 4226148
Nizzaklassen: 09, 14, 16, 18, 25, 28, 38, 41
Anmeldedatum: 24.12.2004
Inhaber: INTRA-PRESSE, FR


Internationale Registrierung
Markennummer: 495401
Vertragsstaaten: AT, CH, DE, DZ, ES, IT, MA, PT
Nizzaklasse: 41
Eintragungsdatum: 07.06.1985
Inhaber: INTRA-PRESSE, FR

Unter der Registernummer 302010048291 führte das DPMA die WOrtmarke “DER GOLDENE BALL Innovationspreis für Modedesign im Bereich Gala und Festmoden“. Die Marke mit Priorität vom 17.08.2010 und Schutz in den Klassen 35 und 41 ist Wirkung vom 04.11.2011 auf Erklärung des Inhabers gelöscht worden.