Update: Weltuntergangsabmahnungen

Die Märkische Allgemeine berichtet heute über die Bildung einer Interessengemeinschaft abgemahnter Wirte und läßt auch den abmahnenden Markeninhaber zu Wort kommen.

Bezüglich der juristischen Einschätzung der Marke “Weltuntergang”, ihrer Unterscheidungskraft und den Erfolgsaussichten eines Löschungsantrages neige ich deutlich der Position von RA Lampmann und weit weniger der Auffassung von RA Peters zu.

Hier stimmen übrigens die MarkenBlog Leser über die Marke ab.

Teurer Weltuntergang – Abmahnung für Gastronom

Erst fällt der Weltuntergang aus und dann gibt es noch eine kostenpflichtige Abmahnung – 1837,52 EUR soll die Verwendung der eingetragenen Wortmarke “Weltuntergang” (Registernummer: 302012011709) laut einem Bericht der Westdeutschen Zeitung kosten.

Bemerkenswert an den Zahlen ist der vergleichsweise gering angesetzte Streitwert und ein pauschal in Rechnung gestellter Schadenersatz in Höhe von 1000.- EUR.

Hier stimmen übrigens die MarkenBlog Leser über die Marke ab.