Die aktuelle Ausgabe der Alicante News des EUIPO ist erschienen.

markenrechtliches Sammelsurium
Die aktuelle Ausgabe der Alicante News des EUIPO ist erschienen.
Die Beschwerdekammer bestätigt die Entscheidung des Prüfers, das angefochtene Zeichen wegen fehlender Unterscheidungskraft (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b EUMV) für verschiedene Finanz-, Immobilien- und Baudienstleistungen der Klassen 36 und 37 zurückzuweisen.
Das angefochtene Zeichen, das das international bekannte Handzeichen für „Ich liebe dich“ darstellt, ist ein Piktogramm, genauer gesagt ein Emoji. Emojis dienen als Parallelsprache, die emotionale Hinweise gibt und den Ausdruck von Gefühlen in getippten Unterhaltungen erleichtert.
Quelle: EUIPO
Fehlt der angemeldeten Bezeichnung daher in Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, kann die Frage, ob an ihrer freien Verwendung auch ein schutzbedürftiges Allgemeininteresse i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG besteht, dahinstehen.
Quelle: Bundespatentgericht
Die World Intellectual Property Organization WIPO meldet mit Katar das 131. Mitglied des Madrider Markensystems. Ab dem 03. April 2024 ist die Erstreckung einer Internationalen Registrierung auf Katar möglich.
Quelle: WIPO
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