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BGH: Löschungsverfahren “smartbook”
Die internationale Anwaltssozietät Clifford Chance hat die Smartbook AG, Offenburg, in einer markenrechtlichen Streitigkeit vor dem 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vertreten. Den Vorsitz des Senats hat Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Bornkamm inne.
Gegenstand des Verfahrens war die Löschung von vier streitgegenständlichen Marken (“smartbook” und “smartbook for smart people”), über deren Aufrechterhaltung der BGH in letzter Instanz zu entscheiden hatte. Das Team von Clifford Chance, das die Smartbook AG in allen Instanzen vertreten hat, bestand aus Partnerin Dr. Claudia Milbradt und den Associates Anja Schwarz und Florian Reiling (alle Litigation, Düsseldorf). Die Vertretung übernahm Dr. Reiner Hall, Rechtsanwalt am BGH, von der Kanzlei Jordan & Hall, Karlsruhe.
Im Jahr 2009 hatte die Qualcomm Inc., USA, einen Antrag auf Löschung der streitgegenständlichen Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht. Nachdem das DPMA in allen vier Fällen zunächst zugunsten der Qualcomm Inc. entschieden hatte, wurden drei der Beschlüsse des DPMA in dem sich anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG) im Februar 2012 aufgehoben und die Löschungsanträge insoweit zurückgewiesen.
Hiergegen wandte sich die von Hogan Lovells vertretene Qualcomm Inc. im November 2012 mit der beim BGH eingereichten Rechtsbeschwerde. Der erste Zivilsenat des BGH verwies in seiner mündlichen Verhandlung am 6. November 2012 jedoch auf die bereits ergangene Entscheidung des BPatG und führte aus, dass die streitgegenständlichen Marken zu Recht eingetragen worden seien.
Nach ungefähr vierjähriger Verfahrensdauer konnte damit ein Urteil zugunsten der Smartbook AG erwirkt werden, deren deutsche “smartbook”-Markeneintragungen damit als rechtsbeständig erteilt anzusehen sind.
Ein Parallelverfahren hinsichtlich der europäischen Markenanmeldung “smartbook” ist aktuell beim Gericht der Europäischen Union anhängig (Az: EuG T-123/12). Die mündliche Verhandlung vor dem EuG fand am 4. September 2013 in Luxemburg statt. Mit einer Urteilsverkündung wird in Kürze zu rechnen sein.
Quelle: Pressemitteilung Clifford Chance
Schlesischer Streuselkuchen: Kuchenstreit im Grenzgebiet
Über die geografische Angabe “Schlesischer Streuselkuchen” und ihre Folgen berichtet die Mitteldeutsche Zeitung.
Alicante News
Die aktuelle Ausgabe der Alicante News ist erschienen und auf der Webseite des Harmonisierungsamtes abrufbar.
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OLG Hamm: Firmennamen vs. Domain
Das Oberlandesgericht Hamm hatte vor einigen Woche die Frage auf dem Tisch, inwieweit ein aus beschreibenden Begriffen zusammengesetzter Unternehmensname gegen einen zeitlich später registrierten Domain-Namen geschützt ist. Die Entscheidung überrascht ein wenig, ist jedoch gut begründet und macht deutlich, wie vorsichtig man bei der Wahl des Domain-Namens sein muss (OLG Hamm, Urteil vom 25.07.2013, Az.: 4 W 33/12).
Quelle: domain-recht.de
