BPatG: for you

Aktenzeichen: 30 W (pat) 83/11
Rechtsbeschwerde zugelassen: ja
Normen: MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz:

for you

Versteht der Verkehr eine Wortfolge (hier: “for you”) als schlagwortartige Aussage, die lediglich seine Aufmerksamkeit wecken und auf die so gekennzeichnete Ware (hier: Waren der Klassen 5, 29, 30 und 32) lenken soll, so spricht dies nicht für, sondern gegen die markenrechtliche Unterscheidungskraft dieser Wortfolge (Abweichung von BGH GRUR 1999, 1093 – FOR YOU).

Quelle: Bundespatentgericht

“Wir sind das Volk” Leipzig meldet Erfolg im Löschungsverfahren

Gegen die Wortmarke WIR SIND DAS VOLK WSDV (Registernummer 30 2011 036 817) hatte die Stadt Leipzig einen Löschungsantrag wegen absoluter Schutzhindernisse gestellt.

Heute melden verschiedene Medien den Erfolg der Leipziger im Löschungsverfahren.

Gegen einen Löschungungsbeschluss des DPMA hat ein Markeninhaber aber noch die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen, daher ist die Löschung noch nicht rechtskräftig.

DPMA: Markenanmeldung online

Ab dem 12. November 2013 können Sie Markenanmeldungen online – ohne Signatur – einreichen (DPMAdirektWEB). Sie brauchen dafür keine Software herunterzuladen und benötigen keine Signaturkarte. In 7 Schritten werden Sie durch die WEB-Anwendung geführt und melden Ihre Marke ohne größeren Aufwand schnell und günstig an. Die Markenanmeldung kostet für drei Waren- und Dienstleistungsklassen 290 Euro. Zur Auswahl der zu schützenden Waren- und Dienstleistungen steht Ihnen ein elektronischer Warenkorb zur Verfügung.
– Weitere Informationen unter Anmeldung

Quelle: DPMA