Kein Markenschutz für Farbmarke

Keine Unterscheidungskraft – so lautet das Urteil über die nachfolgende Farbmarke.

Quelle: EUIPO

Das Gericht (EuG) bestätigt die Entscheidung der Beschwerdekammer, die Eintragung eines aus roten und weißen Streifen bestehenden Zeichens gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b EUTMR für Backwaren und Süßwaren der Klasse 30 abzulehnen.

Das Gericht weist darauf hin, dass die Wahrnehmung der Öffentlichkeit bei einer Farbkombination nicht dieselbe ist wie bei einer Wort- oder Bildmarke. Nach Ansicht des Gerichts muss eine Farbkombination Elemente enthalten, die sie von anderen Farbkombinationen unterscheiden und die Aufmerksamkeit des Verbrauchers auf sich ziehen können (§ 36). Im vorliegenden Fall ist eine Farbkombination, selbst wenn sie in einer präzisen und systematischen Anordnung in einer vorbestimmten und einheitlichen Weise verwendet wird, als solche nicht ausreichend unterscheidungskräftig, um zur Eintragung zugelassen zu werden. Die Verwendung der Farben Rot und Weiß ist auf dem Markt für Backwaren und Süßwaren üblich. Daher ermöglicht ihre Kombination es den maßgeblichen Verkehrskreisen nicht, das angemeldete Zeichen als Hinweis auf die betriebliche Herkunft wahrzunehmen. Darüber hinaus ist die Farbkombination aus Rot und Weiß geeignet, eine optisch ansprechende Verpackung zu schaffen oder für Werbe- oder Verkaufsförderungszwecke verwendet zu werden, um die Aufmerksamkeit der maßgeblichen Verkehrskreise auf sich zu ziehen (Randnrn. 45-50).

Das Gericht ist der Auffassung, dass die zusätzlichen Feststellungen der Beschwerdekammer, wonach die angemeldete Farbkombination als dekorativ, werbend oder funktional wahrgenommen werden könnte, nämlich um auf die spezifischen Aromen oder die natürliche Farbe der Zutaten hinzuweisen, nicht dazu dienen, einen möglichen beschreibenden Charakter der angemeldeten Marke im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c EUTMR zu begründen. Die maßgeblichen Verkehrskreise werden das angemeldete Zeichen als eine andere Funktion als die Angabe der betrieblichen Herkunft wahrnehmen; daher ist das Zeichen im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b EUTMR nicht unterscheidungskräftig (§ 60, 62).

Quelle: EUIPO

Marken beim DPMA 2024

Quelle: DPMA Jahresbericht 2024

Die zwar moderate, aber konstante Steigerung der Markenanmeldungen in den vergangenen Jahren hat daher trotz der konjunkturellen Abkühlung angehalten. Schon in den Coronajahren mit unvermutet deutlichen Steigerungen der Markenanmeldungen haben wir gesehen, dass der generelle Trend schwer vorherzusagen ist. Prüferinnen und Prüfer berichten von vielen kreativen Markenanmeldungen, die erstaunlich schnell auf einzelne Trends reagieren. Schnelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen führen zu sich wandelnden Lebensumständen. Für diese benötigt man neue Lösungen und neue Marken. Neben den Trendthemen der vergangenen Jahre, wie Energiewende und vegetarische oder vegane Ernährung stachen im Jahr 2024 Anmeldungen mit Bezug zu künstlicher Intelligenz hervor.

Quelle: DPMA

200 Euro Beschwerdegebühr gespart

Dass die Wortmarke “onlinepage” in den Klassen 16, 35 und 41 eher nicht eintragungsfähig ist, hätte ein markenrechtlich versierter Rechts- oder Patentanwalt dem Markenanmelder im Rahmen einer Erstberatung sicher mitgeteilt. Davor den bereits entrichteten 290.- Euro Anmeldegebühren weitere Gebühren hinterherzuwerfen, bewahrt das Bundespatentgericht den Anmelder. Denn eine Erinnerung gegen den Beschluss des DPMA ohne Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 200 Euro gilt als nicht eingelegt.

Wenn man also das Positive an dieserEntscheidung des BPatG (AZ 29 W (pat) 501/25 ) sehen will, der Markenanmelder hat 200.- Euro gespart.

DPMA-Jahresbericht 2024: Patentanmeldungen aus Deutschland zu erneuerbaren Energien stark gestiegen

Deutschland bei veröffentlichten Patentanmeldungen in der Solartechnik und der Windkraft auf Spitzenplätzen – DPMA-Präsidentin: Geschützte Innovationen wichtiger Faktor für Erreichen der Klimaziele – Batterietechnik boomt weiter – Interessante Innovationstrends und Statistiken im DPMA-Jahresbericht 2024

Die Zahl veröffentlichter Patentanmeldungen aus Deutschland hat in wichtigen Technologien der regenerativen Energieerzeugung im vergangenen Jahr deutlich zugelegt. In der Solartechnik nahmen die Erfindungen deutscher Unternehmen, Forschungseinrichtungen und freier Erfinderinnen und Erfinder 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 57,3 Prozent zu. In der Windkraft betrug die Zuwachsrate immerhin 14,2 Prozent. Das war die mit Abstand größte Steigerung unter den anmeldestärksten Ländern. Im Länder-Ranking belegte Deutschland auch bei den absoluten Anmeldezahlen in beiden Bereichen Spitzenpositionen. Das ergibt eine Analyse des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zu veröffentlichten Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland im heute veröffentlichten DPMA-Jahresbericht 2024.

Quelle: Pressemitteilung DPMA