BGH: STAYER

a) Für die rechtserhaltende Benutzung einer Marke im Inland reicht die reine Durchfuhr im Ausland gekennzeichneter Ware durch Deutschland nicht aus. Dies gilt auch für eine international registrierte Marke.

b) Die Kennzeichnung von Exportware im Inland kann für eine rechtserhaltende Benutzung genügen. Diese setzt nicht voraus, dass es sich bei dem im Ausland ansässigen Abnehmer um ein vom Markeninhaber unabhängiges Unternehmen handelt.

c) Wird eine Marke rechtserhaltend für Waren benutzt, die unter zwei Oberbegriffe des Warenverzeichnisses fallen, ist der umfassendere Oberbegriff zu löschen.

Quelle: Bundesgerichtshof

Markendichte nach Bundesländern

Die nachfolgende Tabelle aus dem Jahresbericht des DPMA weist die Markendichte der Bundesländer je 100.000 Einwohnern aus. Wenig überraschend ist die Markendichte in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin am höchsten. Am Ende der Aufstellung finden sich Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

Anders stellt sich die Reihenfolge dar, wenn man auf die prozentualen Veränderungen der Markendichte schaut. Den höchsten Zuwachs kann das Saarland (+23,9%) aufweisen. Es folgen Schleswig-Holstein (+23,4%) und Berlin mit einem Zuwachs von 18,4%.
Am Ende der Skala rangieren Sachsen-Anhalt (-11,1%) und Brandenburg (-4,8%).

Quelle: DPMA

BPatG: SCHEISS DRAUF!

Im Beschwerdeverfahren (AZ 27 W (pat) 531/14) hatte sich der 27. Senat des Bundespatentgerichts mit der Beschwerde gegen die Zurückweisung der Markenanmeldung


AZ: 30 2013 032 163.4

zu befassen.

Das Bundespatentgericht stützt die Einschätzung des DPMA und führt in seinem Beschluss aus:

Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Einer Registrierung des angemel-deten Zeichens steht entgegen, dass die Wortfolge „Scheiss drauf!“ keine Unter-scheidungskraft hat und gegen die guten Sitten verstößt.

Quelle: Bundespatentgericht