Die Reform des europäischen Markensystems

Im April dieses Jahres wurde eine vorläufige Einigung zwischen dem Vorsitzenden des Europäischen Rates und Vertretern des Europäischen Parlaments erzielt, die die Reform des europäischen Markensystems betrifft. Diese wurde im Juni vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Europäischen Rates bestätigt. Somit ist die endgültige Durchführung der Reform im nächsten Jahr wahrscheinlich bald Realität. Wenn Sie also in nächster Zeit beabsichtigen, eine Marke für die gesamte EU anzumelden, werden die neu beschlossenen Änderungen für Sie wichtig sein. Denn vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen von den diesen profitieren. Welche Änderungen für Sie bei der Markenanmeldung relevant sein werden, fassen wir hier zusammen.

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PEGIDA – ein Markenupdate

Über PEGIDA Markenanmeldungen habe ich in diesem Jahr bereits mehrfach berichtet. Nach einigen Monaten gibt es jetzt zu ersten Marken Einschätzungen des Markenamtes.

So wurden folgende Markenanmeldungen vom DPMA zurückgewiesen:

Aktenzeichen 3020140701480
pegida
Nizzaklasse 35

21.09.2015 Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

Aktenzeichen 3020150026530
PEGIDA
Nizzaklasse 35, 41

21.07.2015 Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Aktenzeichen 3020150093696

Nizzaklasse 16, 25, 35, 41

23.09.2015 Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

Noch im Anmeldestadium befinden sich folgende Marken:

Aktenzeichen 3020140753626
PEGIDA
Nizzaklasse 25, 35, 41

Markennummer EU 13786645

Nizzaklasse 16, 18, 25, 35, 41

Quellen: DPMA, HABM

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Kuriose Markenformen

Die Eintragung einer Marke soll in erster Linie das Produkt oder die Dienstleistung eines Unternehmens schützen. Ebenso sind Marken jedoch ein gutes Werbemittel, das die Wiedererkennung bei Kunden gewährleisten soll. Und das geht auf verschiedene Arten. Die bekanntesten Beispiele sind die Wortmarke, die Wort-Bild-Marke oder Bildmarke. Aber wussten Sie auch, dass man Marken anmelden kann, die nicht nur bloße Grafiken oder Wortschöpfungen sind? Wie solche Marken aussehen und was man bei der Anmeldung beachten muss, lesen Sie hier. Sie werden überrascht sein, welche Arten von Marken möglich sind!

Mehr Informationen zu Hörmarken, Geruchsmarken, Bewegungsmarken und Positionsmarken auf Legal-Patent.com.

Der Grill!

Angeregt durch den Kommentar zum gestrigen Fundstück habe ich mir die Marken der Firma Weber-Stephen Products, Produzentin der bekannten Weber Grills, einmal näher angesehen.

Der Kugelgrill findet sich zwar in einigen Marken, markenrechtlicher Schutz für die charakteristische Form besteht jedoch für den Schutzbereich Deutschland nicht.


EU-Marke: 6995799
Nizzaklasse 04, 06, 09, 11, 17, 20, 21, 24, 25, 30, 35, 43


EU-Marke: 5687835
Nizzaklasse 04, 06, 09, 11, 16, 17, 20, 21, 24, 25, 30, 35, 43
Rechtsstand Gelöscht

Historie
Publ.Datum Bulletin Text
29.10.2007 Rechtsstand-Änderung zu: Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse
09.01.2008 Rechtsstand-Änderung zu: Beschwerde anhängig
26.08.2008 Rechtsstand-Änderung zu: Anmeldung zurückgewiesen


EU-Marke: 106286
Typ 3-D
Nizzaklasse 11
Rechtsstand Gelöscht