Die Antwort gibt PA Rolf Claessen auf seinem Youtube Kanal.
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Die Geheimnisse des Namemakings
Von den Schwierigkeiten einen neuen Namen zu finden, berichtet W&V.
Kann man eine App patentieren lassen?
Antworten auf diese Frage gibt es aktuell bei Legal-Patent.com
Apps sind mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unseres alltäglichen Lebens. Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage für Entwickler aus? Kann man eine App in Deutschland und Europa patentieren lassen? Und wenn ja, mit welchen Kosten muss der Entwickler rechnen?
Apps, also Anwendungsprogramme für Smartphones und Tablets, sind mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unseres Alltags. Allein für die bekanntesten mobilen Betriebssysteme iOS und Android sind derzeit insgesamt über drei Millionen Apps verfügbar. Für nahezu jede Lebenslage existiert eine passende Applikation. Kein Wunder, dass die Entwickler neuer, kreativer Apps großes Interesse daran haben, ihre Innovation mit einer Patentanmeldung vor Nachahmern zu schützen. Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage dazu aus? In diesem Beitrag befassen wir uns mit der „Patentierbarkeit“ von Apps in Deutschland und Europa.
Die Kosten der Produktpiraterie
Produktpiraterie verursacht jährlich weltweit einen Schaden in Höhe von 1,8 Billionen US-Dollar(1). Markeninhaber verlieren durch Fälschungen geschätzte 10 Prozent ihres Bruttoumsatzes(2). In Deutschland büßt die Wirtschaft durch Fälschungen zwischen 20 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr ein, 70.000 Jobs fallen dadurch weg(3): Das sind nur einige der über 200 Daten, die der Online-Markenschutz-Spezialist NetNames in seinem neuen Report “Counting the Cost of Counterfeiting” aus Dutzenden Untersuchungen aus aller Welt zusammengetragen hat. Vor ihrem Hintergrund beschreibt der Bericht die Kernfragen, mit denen Marken beim Thema Fälschungen konfrontiert sind, und gibt praktische Hinweise zu Gegenmaßnahmen.
Quelle Pressemitteilung NetNames GmBH
Zur Studie
ThyssenKrupp hat ein neues Logo
W&V berichtet über das neue Logo der ThyssenKrupp AG.
Im Markenregister des DPMA findet sich das neue Logo bereits seit Dezember 2014.
Aktenzeichen 3020140748134
Nizzaklasse 01, 04, 06, 07, 09, 11, 12, 17, 19, 20, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42
Anmeldedatum 22.12.2014
Aktenzeichen 3020140748142
Nizzaklasse 01, 04, 06, 07, 09, 11, 12, 17, 19, 20, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42
Anmeldedatum 22.12.2014
Offenbar hat man vor einem Jahr aber auch über Alternativen nachgedacht, denn mit gleicher Anmeldepriorität findet man auch folgende Marken:
Aktenzeichen 3020140748150
Quelle: DPMAAktenzeichen 3020140748169
Aktenzeichen 3020140748290
Quelle: DPMA
Diskutiert wird der neue Markenauftritt im Design Tagebuch.
Ungerechtfertigte EV und Schadenersatz
Wird Ihnen eine Patent- oder Markenverletzung vorgeworfen? Hat der Kläger schon eine einstweilige Verfügung erwirkt, um sie zu zwingen, das verletzende Verhalten zu unterlassen? Falls Sie die vorgeworfene Patent- bzw. Markenverletzung einsehen und vorhaben, sich zu fügen, ist daran zunächst nichts weiter zu beanstanden. Wenn Sie aber das Gefühl haben, dass die einstweilige Verfügung zu Unrecht gegen Sie erwirkt wurde, was sollten Sie dann am besten tun? Die einstweilige Verfügung ignorieren und einfach so weitermachen wie bisher? Das ist keine gute Idee, denn dann wird die ganze Situation möglicherweise noch brenzliger. Gegen die ungerechtfertigte einstweilige Verfügung gehen Sie auf anderem Wege vor. Und wegen etwaiger Schäden, die Ihnen durch das Befolgen der Verfügung entstehen, brauchen Sie sich im Übrigen nicht zu sorgen: Stellt sich heraus, dass die einstweilige Verfügung ungerechtfertigt ist, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz! In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen dazu.
Quelle: Legal-Patent.com