Die aktuelle Ausgabe der Alicante News ist erschienen und auf der Webseite des Harmonisierungsamtes abrufbar.
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Neues von der EU-Markenrechtsreform – Verlängerungsgebühren
Ein sinnvoller Ansatz, den sich auch das DPMA einmal zu Herzen nehmen sollte!
Der Rat nahm eine Bestimmung über neue Beträge für die an das HABM zu entrichtenden Gebühren an (festzulegen in einem Anhang der Verordnung 207/2009) mit dem Ziel, die Verlängerungsgebühren auf das Niveau der Anmeldegebühren zu senken. Die Kommission unterstützt diesen Ansatz in vollem Umfang. Auf diese Weise ließen sich Ersparnisse in Höhe von bis zu 37 % erzielen, insbesondere bei Verlängerungsgebühren für Unternehmen, die den Schutz ihrer EU-Marken über den urprünglichen Zeitraum von 10 Jahren hinaus anstreben.
Quelle: lex.europa.eu
IP-Strategie
Vielleicht ist es Ihnen schon selbst aufgefallen, das geistige Eigentum nimmt eine immer größer werdende Bedeutung für die Wirtschaft an. Laut einer Studie von 2013 sollen 35 % der Arbeitsplätze in der EU, 40 % der wirtschaftlichen Aktivitäten der EU und 90 % des EU-Handels außerhalb der EU aus IP-intensiven Unternehmen resultieren (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und Europäisches Patentamt zur Messung der Bedeutung der Rechte am geistigen Eigentum in der EU-Wirtschaft, 2013). Für Unternehmen wird es dabei immer wichtiger in Innovationen und Marken zu investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Somit beginnen immer mehr Unternehmen sich auf ihre Investitionen in das geistige Eigentum zu konzentrieren, indem sie sie besser schützen und ausschöpfen wollen. Die Größenordnung der Unternehmen spielt dabei keine Rolle, immaterielle Vermögenswerte besitzen nämlich nicht nur die großen Konzerne wie Apple und Co. Schnell verlieren Unternehmen jedoch den Überblick, Kosten und Arbeitsaufwand nehmen häufig ungeahnte Dimensionen an. Was also tun, damit Ihnen so etwas nicht passiert?
Weitere Informationen und Antworten zu dieser Fragestellung liefert Legal-Patent.com
Sonntagslinks
Studie zur Markenpiraterie: „Profitabel wie illegale Drogen“
EuG T?278/10 RENV WESERGOLD vs. WESTERN GOLD
Meet the Judges, in Munich (Conference Report)
Zur Verwechslungsgefahr von Dienstleistungen und Waren im markenrechtlichen Sinn
Das Geschäft mit kopierten Designermöbeln
MarkMonitor zeigt, wie Sie Fälschungen am Cyber Monday erkennen können
IntellectualProperty
In der dritten Ausgabe des IntellectualProperty Magazins lesen Sie Beiträge zu folgenden Themen:
Patentierbar oder nicht? – Im Blickpunkt: Die Patentierbarkeit von computerimplementierten Erfindungen in Europa und den USA.
Ein goldener Bär ist eben doch kein Goldbär – BGH bleibt bei seiner Linie und schafft Rechtssicherheit
für die Praxis.To be continued – Die Sparkasse und Santander: Kopf an Kopf im Rennen um die Farbe Rot.
Zuwanderung, Ethnomarketing und gespaltenes Verkehrsverständnis – Im Blickpunkt: Gattungsbezeichnungen, die nicht jeder versteht.
Designschutz – Dos and Don’ts – Die vier Säulen des Designschutzes – oder: Wie sie Produktgestaltungen in der Praxis effektiv sichern.
Der wirksame IP-Schutz – Wie aus Einzelmaßnahmen nachhaltig wirksame Schutzsysteme werden.
(K)ein Klick zu viel – Urheberrechtlicher Schadenersatz auch bei versehentlicher Aktivierung von Software – Anwendbarkeit der Lizenzanalogie? » Zum Beitrag
Öffnungszeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 24. Dezember 2015 bis einschließlich 1. Januar 2016
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist vom 24. Dezember 2015 bis einschließlich 1. Januar 2016 geschlossen.
An diesen Tagen sind Bareinzahlungen nicht möglich.
Die Recherchesäle bleiben geschlossen. Die Auskunftsstellen sind nicht besetzt.
Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass in diesem Zeitraum Geschäftssachen durch die Dokumentenannahmestelle nicht entgegengenommen werden können.
Die fristgerechte Annahme von Geschäftssachen (insbesondere Anmeldungen) ist aber durch die Nachtbriefkästen in den drei Dienststellen München, Jena und Berlin sichergestellt. Zudem können Schutzrechtsanmeldungen in den gesetzlich zugelassenen Fällen auch rechtswirksam bei den Patentinformationszentren eingereicht werden (vgl. Mitteilung des Präsidenten 04/06).
Die Sicherstellung der Dienste DPMAdirekt für elektronische Anmeldungen sowie DPMAregister kann in der Zeit vom 28. bis 30. Dezember 2015 aufgrund von Umbaumaßnahmen im Rechenzentrum des Deutschen Patent- und Markenamts leider nicht gewährleistet werden. In dieser Zeit kann es zu Beeinträchtigungen der elektronischen Anmeldung und der Recherchedienste kommen. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.
Quelle: DPMA