Das Dreieck des Anstosses

shz.de berichtet über den Markenstreit zwischen Caterpillar und dem Spielzeughersteller Jamara. Caterpillar sieht durch ein gelbes Dreieck auf Spielzeugbaggern seine Markenrechte verletzt.

Das bekannte Caterpillar Logo mit dem Namensbestandteil “CAT” ist auch europaweit geschützt unter anderem auch für Spielzeug in der Klasse 28.


Markennummer 05028147
Nizzaklasse 01, 02, 04, 06, 07, 08, 09, 11, 12, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 27, 28, 31, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42

Auch eine Markenanmeldung für das gelbe Dreieck liegt beim Europäischen Markenamt vor. Allerdings sind hier nur die Klassen 07 und 12 also Maschinen und Fahrzeuge umfasst.


Markennummer 14221493
Nizzaklasse 07, 12

Quelle: HABM

Zu dieser registerlichen Situation passt auch die im Artikel beschriebene Auffassung des OLG.

125 Jahre Gebrauchsmusterschutz

Die rechtliche Grundlage für den Gebrauchsmusterschutz besteht seit 1891. Zum diesjährigen Jubiläum werfen wir jeden Monat ein anderes Schlaglicht auf den “kleinen Bruder des Patents”.
Die Anfänge des Gebrauchsmusterschutzes

Das erste Gebrauchsmustergesetz vom 1. Juni 1891 bestimmte in § 1, dass “Modelle von Arbeitsgeräthschaften oder Gebrauchsgegenständen oder von Theilen derselben werden, insoweit sie den Arbeits- und Gebrauchszweck durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung dienen sollen, als Gebrauchsmuster nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt”.

Quelle: DPMA

Die neue Premier League

Das Design Tagebuch berichtet über das Redesign des Logos der englischen Premier League.

Auch im Europäischen Markenregister finden sich die neuen Versionen bereits.


Markennummer 15086333
Anmeldedatum 08.02.2016
Nizzaklasse 03, 06, 09, 14, 16, 18, 24, 25, 26, 28, 30, 32, 33, 35, 36, 38, 41, 43, 45


Markennummer 15086382
Anmeldedatum 08.02.2016
Nizzaklasse 03, 06, 09, 14, 16, 18, 24, 25, 26, 28, 30, 32, 33, 35, 36, 38, 41, 43, 45

Quelle: HABM

Schweiz: Markenstreit um springenden Vierbeiner

Der Sportartikelhersteller PUMA sieht laut einen Bericht des Tages Anzeiger durch die Marke


Aktenzeichen 51605/2015

Quelle: IGE

seine Markenrechte verletzt.
Die Wort-/Bildmarke “made in Ermatingen” beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 18, 20, 21, 25, 27 und 28.
Konkret umfasst die Marke folgende Waren:

18 Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
20 Möbel, Spiegel, Bilderrahmen; Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
21 Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel (ausgenommen für Malzwecke); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlwolle; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
25 Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
27 Teppiche, Fussmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge; Tapeten (ausgenommen aus textilem Material); alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
28 Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Christbaumschmuck; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft

Zur Abstimmung über die Verwechslungsfähigkeit der Marken.