Zum Vergleich mit der Schokolade von vorgestern.
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Aktenzeichen 395048192
Rechtsstand Eingetragen
Typ 3-D
Nizzaklasse 30
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Zum Vergleich mit der Schokolade von vorgestern.
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Aktenzeichen 395048192
Rechtsstand Eingetragen
Typ 3-D
Nizzaklasse 30
Quelle: DPMA
shz.de berichtet über den Markenstreit zwischen Caterpillar und dem Spielzeughersteller Jamara. Caterpillar sieht durch ein gelbes Dreieck auf Spielzeugbaggern seine Markenrechte verletzt.
Das bekannte Caterpillar Logo mit dem Namensbestandteil “CAT” ist auch europaweit geschützt unter anderem auch für Spielzeug in der Klasse 28.

Markennummer 05028147
Nizzaklasse 01, 02, 04, 06, 07, 08, 09, 11, 12, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 27, 28, 31, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42
Auch eine Markenanmeldung für das gelbe Dreieck liegt beim Europäischen Markenamt vor. Allerdings sind hier nur die Klassen 07 und 12 also Maschinen und Fahrzeuge umfasst.

Markennummer 14221493
Nizzaklasse 07, 12
Quelle: HABM
Zu dieser registerlichen Situation passt auch die im Artikel beschriebene Auffassung des OLG.
Die rechtliche Grundlage für den Gebrauchsmusterschutz besteht seit 1891. Zum diesjährigen Jubiläum werfen wir jeden Monat ein anderes Schlaglicht auf den “kleinen Bruder des Patents”.
Die Anfänge des GebrauchsmusterschutzesDas erste Gebrauchsmustergesetz vom 1. Juni 1891 bestimmte in § 1, dass “Modelle von Arbeitsgeräthschaften oder Gebrauchsgegenständen oder von Theilen derselben werden, insoweit sie den Arbeits- und Gebrauchszweck durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung dienen sollen, als Gebrauchsmuster nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt”.
Quelle: DPMA
Das Design Tagebuch berichtet über das Redesign des Logos der englischen Premier League.
Auch im Europäischen Markenregister finden sich die neuen Versionen bereits.

Markennummer 15086333
Anmeldedatum 08.02.2016
Nizzaklasse 03, 06, 09, 14, 16, 18, 24, 25, 26, 28, 30, 32, 33, 35, 36, 38, 41, 43, 45

Markennummer 15086382
Anmeldedatum 08.02.2016
Nizzaklasse 03, 06, 09, 14, 16, 18, 24, 25, 26, 28, 30, 32, 33, 35, 36, 38, 41, 43, 45
Quelle: HABM
Das Thema Vorratsmarken und ihre Gefahren erläutert das Markenserviceblog unter dem Titel “Die Gefahr von Vorratsmarken: „IKEA“ gelöscht“. Um Unruhe vorzubeugen, es geht um Indonesien.
Der Sportartikelhersteller PUMA sieht laut einen Bericht des Tages Anzeiger durch die Marke

Aktenzeichen 51605/2015
Quelle: IGE
seine Markenrechte verletzt.
Die Wort-/Bildmarke “made in Ermatingen” beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 18, 20, 21, 25, 27 und 28.
Konkret umfasst die Marke folgende Waren:
18 Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
20 Möbel, Spiegel, Bilderrahmen; Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
21 Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel (ausgenommen für Malzwecke); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlwolle; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
25 Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
27 Teppiche, Fussmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge; Tapeten (ausgenommen aus textilem Material); alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
28 Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Christbaumschmuck; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
Zur Abstimmung über die Verwechslungsfähigkeit der Marken.