Löschungen nach Widerspruch (32/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

302 52 802

Nizzaklassen: 09, 38, 42

304 66 445
Compact NT
Nizzaklassen: 01, 19

305 35 033
mapvertise
Nizzaklassen: 35, 41, 42

306 08 106
Acticoat
Nizzaklassen: 05, 29, 30

306 56 101
P4D
Nizzaklassen: 35, 41

307 21 033
HACHER
Nizzaklassen: 14, 37

Quelle: DPMA

Der Schwarze schnaxlt gerne

Aktenzeichen: 30134367.5
Datum Verfahrensstand: 28.02.2002
Markentext: Der Schwarze schnaxlt gerne
Markenform: Wortmarke
Leitklasse:41
Klassen: 41
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand):
Klasse 41: musikalische darstellende Livedarbietungen; Musikproduktion auf Ton- und Bildtonträgern; Merchandisingprodukte etc.
Anmeldetag: 04.06.2001
Letzter Verfahrensstand: Eintragung nicht möglich

Hinweis:
Die Akte wurde nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet

Quelle: DPMA

Löschungen (32/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

925 089
MATADOR
Nizzaklasse: 33
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

954 829
MATADOR
Nizzaklasse: 33
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

2 030 420
FOCUS /FOKUS
Nizzaklassen: 20, 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 60 191
TOROS
Nizzaklasse: 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

302 13 348
Heide Dachsanierung
Nizzaklasse: 37
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

303 12 175
Hören, was ein Land fühlt
Nizzaklassen: 09, 41
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

306 29 880
POCKETWEB
Nizzaklassen: 09, 38, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

WIPO: webscout24.ch

Im Schiedsverfahren vor der World Intellectual Property Organization WIPO haben die T-online.at Internet Service GmbH aus Wien und die Scout24 AG aus Baar die Domain webscout24.ch erstritten.

Die Gesuchstellerin I ist Inhaberin von drei in der Schweiz registrierten Marken, welche alle den Begriff „Scout24“ in gleicher Abfolge enthalten (vgl. Abschn. 4 des vorliegenden Entscheides). Die Gesuchstellerin II, deren Firma Scout24 AG ist, geniesst firmenrechtlichen Schutz. Entsprechend haben die Gesuchstellerinnen den Nachweis eines Kennzeichenrechts gemäss Paragraph 24(d)(i) des Verfahrensreglements erbracht.

(Verfahren Nr. DCH2008-0005)
T-online.at Internet Service GmbH, Scout24 AG v. RG Web GmbH, Roland Grüter