Media Saturn präsentiert Eigenmarken

In München stellte die Media-Saturn-Holding (MSH) am Donnerstag die ersten Eigenmarken des Hauses vor. CEO Roland Weise sprach dabei vom “größten Ereignis in der Geschichte von Media Saturn”. Bereits in wenigen Wochen sollen Produkte mit dem Logo ok. und KOENIC in den Filialen stehen.

Quelle: W&V

Markeninhaber der Marken ist derzeit noch die Terramark Markencreation GmbH aus Bremen.


Registernummer: 302010028596
Nizzaklassen: 01, 02, 03, 09, 16, 20, 21


Registernummer: 302010028597
Nizzaklassen: 01, 02, 07, 08, 09, 10, 11, 20, 21, 30


Registernummer: 302010028598
Nizzaklassen: 07, 08, 09, 10, 11, 14, 21, 30


Registernummer: 302010039905
Nizzaklassen: 01, 02, 09, 11, 16, 20

Quelle: DPMA

Löschungen nach Widerspruch (35/2010)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

306 29 640
Co:Coa
Nizzaklassen: 30, 43

307 38 994
winscout
Nizzaklassen: 35, 38, 42

307 49 542
STUBU
Nizzaklassen: 35, 41, 43

30 2008 058 089
Loewe des Nordens
Nizzaklasse: 33

30 2008 017 931
Alea
Nizzaklassen: 05, 44

30 2008 070 651
Ritter Trunk
Nizzaklasse: 32

Quelle: DPMA

Löschungen (35/2010)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

398 32 524
MINIGAP
Nizzaklasse: 07
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

304 47 427
Seepark Bansin
Nizzaklassen: 35, 36, 37
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2008 080 430
ALTE ABTEI
Nizzaklassen: 32, 33
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Markenstreit in der Familie

In Halles Kneipenlandschaft tobt ein neuer Rechtstreit: Mit dem stadtbekannten Namen Gasthausbrauerei “Zum Schad” darf seit Montag nur noch ein Wirt in der Saalestadt werben – Gastronom Hauke Schad in der Kleinen Klausstraße. Per einstweiliger Verfügung untersagte er seinem Bruder Gunnar Schad, den Familiennamen in Zusammenhang mit seiner Gläsernen Brauerei in der Reilstraße weiter zu verwenden.

Quelle: mz-web

Im Markenregister des DPMA finden sich gleich drei Markeneinträge für das Wort “Schad” mit einem Markeninhaber aus Halle.


Registernummer: 302008043640
Klasse: 43

Schad Bier
Registernummer: 302008078159
Nizzaklasse: 32


Registernummer: 302008078171
Nizzaklasse: 43

Quelle: DPMA

Berentzen verkauft einen Elefanten

Die Berentzen-Gruppe AG hat sich von einer der ältesten deutschen Marken getrennt.

Die Bildmarke


(Registernummer: 1 343) datiert vom 01.10.1894. Die Marke beansprucht Schutz in der Klasse 33 für “Spirituosen, Schnäpse, Bittern, Liköre, Branntwein, Likör- und Branntweinessenzen”. Neue Markeninhaberin ist die Zinnaer Klosterspirituosen GmbH.

Quelle: DPMA

Sale -and-Lease-Back – ein Modell für Marken?

Was der Verkauf von Markennamen einbringt

Ein noch recht junger Trend auf dem Leasingmarkt ist das Leasing so genannter immaterieller Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen und Markenrechte. Vor allem bei den Markennamen sehen Finanzierungsspezialisten noch ungehobene Schätze. Eine seit Jahren etablierte Marke mit positiv besetzem Bekanntheitsgrad trägt häufig in hohem Maße zum Wert eines Unternehmens bei. 2009 machte der Anteil dieses Segments am Leasingneugeschäft allerdings erst ein Prozent aus.

Um stille Reserven zu mobilisieren und eine zusätzliche Finanzierungsquelle zu erschließen, ‚verflüssigte’ die Firma Underberg ihre Spirituosenmarke Asbach. Sie verkaufte den Markennamen an eine Leasinggesellschaft und leaste ihn von dieser für einen bestimmten Zeitraum zurück. Das Verkaufen und Zurück-Mieten, im Fachjargon Sale-and-Lease-Back genannt, erfreut sich zunehmend großer Beliebtheit.

Quelle: Presseanzeiger

Ob sich ein solcher Trend im Markenbereich tatsächlich durchsetzen wird, muss allerdings bezweifelt werden. Funktionsfähig kann ein derartiges Modell eigentlich nur bei werthaltigen Marken sein, die durch den hohen Markenwert die Transaktion überhaupt erst sinnvoll werden lassen. Dabei wird es sich im Normalfall aber nicht um die Kernmarken eines Unternehmens handeln. Von diesen Marken würde sich ein Markeninhaber wohl nur im größten Notfall trennen. Es kommen folglich nur gut eingeführte “Zweitmarken” eines Unternehmens in Betracht – die Menge der Kandidaten scheint mir überschaubar.