Abgelehnt!

Vor einigen Tagen hatte ich ermittelt, dass Wort-/Bildmarken etwa 18% der zurückgewiesenen Markenanmeldungen ausmachen.
Anhand einiger Beispiele aus dem Jahr 2011 werden hier die häufigsten Probleme bei der Eintragungsfähigkeit von Wort-/Bildmarken dargestellt. Häufigster Ablehnungsgrund ist die fehlende Unterscheidungskraft.

1. Unterscheidungskraft / Freihaltebedürftigkeit
Wenn der Wortbestandteil der Marke keine Unterscheidungskraft aufweist, hebt eine besondere Schriftart oder eine nur “werbeübliche” Grafik die Marke auch nicht über diese Eintragungshürde.


Aktenzeichen: 3020110565937
Nizzaklassn:e 03, 18, 20, 35

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”


Aktenzeichen: 3020110392447
Nizzaklasse 14

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)


Aktenzeichen: 3020110183678
Nizzaklasse: 16, 25, 28, 38, 40, 42

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Ebenfalls problematisch ist die grafische Wiedergabe der zu schützenden Ware. In Verbindung mit nicht unterscheidungskräftigem Wortbestandteil führte eine solche Wiedergabe in die Zurückweisung.


Aktenzeichen: 3020110157863
Nizzaklasse: 31

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”


Aktenzeichen: 3020110458405
Nizzaklasse: 30

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Quelle: DPMA

In weiteren Folgen werden demnächst die Zurückweisungsgründe Hoheitszeichen, täuschende Angaben und Verstoss gegen die öffentliche Ordnung behandelt.

Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber ist die nachfolgende Marke vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

2 489

Nizzaklasse: 16
Anmeldetag: 20.01.1885
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

52 069
MACHOLL
Nizzaklassen: 1, 3, 30, 32, 33
Anmeldetag: 19.08.1901
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

53 597

Nizzaklasse: 34
Anmeldetag: 11.12.1901
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Quelle: DPMA