Klassiker als 3D-Marke

Registernummer 018344967
Quelle: EUIPO

Die Marke genießt mit Priorität vom 26.11.2020 Schutz in den Nizzaklassen
6, 8, 9, 11, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24-28 und 37.

Wikipedia schreibt zum Citroën DS

Bei seiner Vorstellung am 8. Oktober 1955 auf dem Pariser Automobilsalon erregte das neue Citroën-Modell bei Fachpresse und Besuchern Aufsehen. Schon am ersten Abend hatte der Hersteller 12.000 Bestellungen aufgenommen, bis Messeende waren 80.000 Kaufverträge unterzeichnet.

Als technisch vereinfachte und ausstattungsbereinigte Version kam im Frühjahr 1957 die ID-Modellreihe hinzu.Die ID, DS, Pallas und Break genannten D-Modelle vereinten avantgardistisches Design mit einer Fülle von technischen Innovationen. So wurde bei den D-Modellen zum ersten Mal bei einem Serienfahrzeug ein zentrales hydraulisches System für Federung (Hydropneumatik), Bremsen, Schaltung sowie Lenkunterstützung (Servolenkung) eingesetzt. Die avantgardistische Karosserieform führte dank niedrigen cw-Wertes zu guten Leistungs- und Verbrauchswerten. Die aufwändige Hydraulik erwies sich als dauerhaft funktionssicher, die gewagte Formgebung als zweckmäßig.
In ihrer zwanzigjährigen Produktionszeit wurden die D-Modelle in ihren wesentlichen Grundzügen unverändert produziert. Bis heute ist ihr Status als Technik- und Designikone unbestritten.
In der Zeit vom 4. Oktober 1955 bis zum 24. April 1975 wurden insgesamt 1.456.115 Fahrzeuge der D-Reihe gebaut.


Markenkicker Musiala – Magic Musiala

Neben der Wortmarke für seinen Namen hat sich Nationalkicker Jamal Musiala auch die Wortmarke “Magic Musiala” (Registernummer
018787287) als Unionsmarke schützen lasssen.

Die Marke beansprucht mit Priorität vom 02.11.2022 Schutz für Waren der Klassen 3, 9, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 29, 32 und Dienstleistungen in den Klassen 35, 41, 43.

Offenbar hatte man bei der Markenanmeldung die Klasse 30 übersehen oder bewusst nicht berücksichtigt, denn am 16.03.2023 wurde eine entsprechende Unionsmarke “Magic Musiala” (Anmeldenummer 018849586) angemeldet.

Die Tatsache, dass die Marke aktuell mit einem Widerspruchsverfahren wegen möglicher Verwechslungsgefahr auf Basis der Wortmarke “Magic” behaftet ist, spricht eher für die These, dass die Klasse 30 bewusst nachgemeldet wurde, um die Hauptmarke nicht durch durch Widersprüche auszubremsen.