BPatG: Mark Twain

29 W (pat) 75/12

Leitsatz:

Mark Twain

Üblicherweise dienen Namen berühmter historischer Personen in der Branche der Schreibgeräte ihnen zur Ehrung oder als Widmung und nicht als Marke.

Es gibt auf Schreibgeräten keine fest fixierte Stelle, an der Widmungsnamen üblicherweise angebracht sind (vgl. BGHZ 185, 152 = GRUR 2010, 825 – Marlene-Dietrich-Bildnis II).

Das Gericht ist nicht verpflichtet, seine Recherche auf die theoretische Möglichkeit auszudehnen, in welcher Form der Name von Mark Twain vom angesprochenen Verkehrskreis als betrieblicher Herkunftshinweis angesehen werden könnte (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 ff. – Deichmann/gestrichelter Winkel).

Quelle: Bundespatentgericht

Löschungsanträge (33/2013)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 33. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

301 38 997

Nizzaklasse: 07

30 2010 005 009
Barista Uno
Nizzaklassen: 9, 11, 21, 29, 30

30 2010 034 968
Barista Due
Nizzaklassen: 9, 11, 21, 29, 30

30 2012 043 090

Nizzaklassen: 35, 41, 45

30 2013 020 982

Nizzaklasse: 43

Quelle: DPMA

Zungenstreit

Über den Markenstreit um die Zunge zwischen den Rolling Stones und dem Modeunternehmen New Yorker berichtet der Kurier.

Die bekannte Zunge ist im deutschen Markenregister seit 1975 vertreten.


Registernummer: 968969
Nizzaklassen: 09, 16, 24, 25

Europaweit ist das Logo seit 1996 geschützt.


Registernummer: 169706
Nizzaklassen: 09, 16, 25, 26, 41

Markeninhaberin ist jeweils die Musidor B.V. mit Sitz in Amsterdam.

Quellen: DPMA, HABM