Zur Beurteilung von Schutzfähigkeit beim DPMA und HABM

Über einen Artikel in der WAZ zum Markenschutz für das Düsseldorfer Stadtlogo bin ich auf folgende Markenanmeldungen und ihre unterschiedliche Beurteilung durch die zuständigen Markenämter aufmersam geworden.


Aktenzeichen 3020120471315
Klasse(n) Nizza 38, 16, 25, 28, 35, 41, 42, 43, 45
Anmeldetag 31.08.2012
Aktenzustand Eintragung nicht möglich
Verfahrensstand des Anmeldeverfahrens Anmeldung zurückgenommen

Anders sieht es das HABM.


Markennummer 11609096
Nizzaklasse 16, 25, 35, 38, 39, 41, 42, 43
Anmeldedatum 27.02.2013
Bekanntmachung 11.06.2013
Eintragungsdatum 16.10.2014

Und dann ist da auch noch diese Marke.


Markennummer 09759101
Nizzaklasse 03, 09, 16, 25, 35, 38
Anmeldedatum 23.02.2011
Bekanntmachung 02.11.2011
Eintragungsdatum 09.02.2012

Quellen: DPMA, HABM

EU-Markenanmeldung “JESUISCHARLIE”

Europäische Gemeinschaftsmarkenanmeldung vom 15.01.2015:

JESUISCHARLIE
Markennummer 13646294
Nizzaklasse 16, 21, 25
Waren & Dienstleistungen
16 Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Papier und Pappe; Papier- und Schreibwaren sowie Lehr- und Unterrichtsmittel.
21 Tassen; Tassen und Becher; Trinkbecher aus Porzellan; Isolierende Getränkehalter.
25 Bekleidungsstücke *; Kopfbedeckungen; Schuhwaren *.

Quelle: HABM

Dschungelcamp reloaded

Die markenrechtliche Situation des “Dschungelcamps” war hier schon einige Male ein Thema.

Passend zum Start der neuen Staffel gibt es auch eine neue Marke im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Die Marke genießt Schutz in der Klasse 30 für

Zuckerwaren, hergestellt aus oder unter Verwendung von Fruchtgummi und/oder Schaumzucker und/oder Gelee und/oder Lakritze, ausgenommen für medizinische Zwecke

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Quelle: DPMA