Abgelehnte 3-D Marken Teil 1

Die nachfolgenden dreidimensionalen Markenanmeldungen wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesen.

1.

Aktenzeichen 3020120539289
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 29

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

2.

Aktenzeichen 3020130055195
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 19, 37

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

3.

Aktenzeichen 3020130351851
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 28

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

4.

Aktenzeichen 3020100358424
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 29

Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

5.

Aktenzeichen 3020100405104
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 30

Zurückweisung durch BPatG-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

6.

Aktenzeichen 3020100476109
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 19, 20

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

7.

Aktenzeichen 3020100615133
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 05, 10, 44

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Ware selbst”

8.

Aktenzeichen 3020100665742
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 16, 20

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

9.

Aktenzeichen 3020100760222
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 28

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Marke erschöpft sich in Darstellung der Ware”

Quelle: DPMA

Olympialogo Tokio 2020

Das Design Tagebuch stellt das jüngst veröffentlichte Logo der Olympischen Spiele in Tokio 2020 vor.

Im Markenregister findet sich die Version derzeit noch nicht. Das Comité International Olympique hat im Jahr 2013 die nachfolgende Wort-/Bildmarke beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eintragen lassen.


Aktenzeichen 59419/2013
Anmeldedatum 31.07.2013
Nizzaklasse 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45

Quelle: IGE

Fundstück des Tages

Aus dem heutigen Markenblatt des DPMA:


Nizzaklasse 16, 17
Waren & Dienstleistungen
16 Beutel aus Kunststoff für Verpackungszwecke; Etiketten aus Papier; Etiketten, bestehend aus Papier; Etikettenpapier; Folien aus Kunststoff für Verpackungszwecke; Gedruckte Etiketten aus Papier; Gedruckte Papieretiketten; Gedruckte Werbematerialien; Gefrierbeutel
17 Folien aus Kunststoffen [Halbfabrikate]

Quelle: DPMA