WIPO: Erfolg für Sony

Vor dem Schiedsgericht der WIPO (World Intellectual Property Organization) hat das Unternehmen Sony Kabushiki Kaisha die Domain walkman.net erstritten.

Sony konnte gegen die im Jahr 2000 registrierte Domain ältere Markenrechte an der Bezeichnung WALKMAN aus dem Jahre 1993 geltend machen.

(Fall Nr.: D2009-1134)
Sony Kabushiki Kaisha v. Damian Macafee/QTK Internet/

Die prioritätsälsteste WALKMAN Marke im Register des DPMA stammt von 1980.
Am 11.06.1980 wurde die Wortmarke (Registernummer: 1012279) in der Klasse 09 angemeldet.
Der Schutz erstreckt sich auf:

Elektrische Tonaufnahme- und -Wiedergabegeräte, Tonbandgeräte, Tonbandkassetten-Abspielgeräte, Tonbandkassetten-Rekorder, Radiogeräte, Kopfhörer

Quelle: DPMA

Ein frommer Wunsch!

Die WIPO beabsichtigt, die Inhalte ihrer Klassifizierungsdatenbank in mehreren Sprachen zu erweitern. Die WIPO nimmt ebenfalls aktiv am Euroclass-Projekt des HABM teil.

In dem Bestreben, den Nutzern weltweit einen einfachen und standardisierten Zugang zu den Markenverfahren zu ermöglichen, äu?ern beide Organisationen den Wunsch, dieselbe Liste von Waren und Dienstleistungen in so vielen Sprachen wie möglich zu teilen und hoffen dabei, dass andere Ämter weltweit sich diesem Bestreben anschlie?en.

Quelle: HABM

Amt goes Web 2.0

Das HABM tritt ab jetzt in die Reihe der immer wachsenden Anzahl von offiziellen Organisationen und Unternehmen ein, die Twitter, YouTube und andere neue Internet Kommunikationsmedien verwenden, um den Informationsfluss für die Kunden zu verbessern.

Der HABM Twitter-Account wurde unter dem Namen OAMITWEETS erstellt und hat bereits vor der offiziellen Ankündigung eine kleine Gruppe von „Anhängern“ angezogen, die auf das erste „Tweet“ warten –dies ist der Twitter-Begriff für die Kurzmitteilungen, die die Nutzer senden und erhalten. Das HABM hat ebenfalls Videos auf YouTube unter http://www.youtube.com/user/OAMItubes aufgehängt.

Um das HABM auf Twitter „befolgen” zu können, muss man einen kostenlosen Account unter www.twitter.com eröffnen und „OAMITWEETS” oder „OAMI” in die Suchfunktion “Eine Person suchen” eingeben.

Twitter soll als zusätzlicher Kommunikationskanal mit den Kunden fungieren, wobei insbesondere die Website ergänzt werden soll. Wir möchten hiermit auf Nachrichten und Veranstaltungen aufmerksam machen wie auch auf informellen Austausch. Diese Dienstleistung ist allerdings nicht dazu konzipiert, persönliche Akten zu besprechen oder um offizielle Beschwerden einzureichen. Kommentare sollten nicht als Indiz für Änderungen in der Politik interpretiert werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter: HABM Richtlinien für den Gebrauch von Twitter.

Das HABM sieht ein, dass eine Revolution in der Art, wie Personen über das Internet Information erhalten und verarbeiten, stattfindet. Wir glauben, dass „Social Networking” oder „Instrumente für die Zusammenarbeit” in Zukunft eine wichtige Rolle für Business Networking und Unternehmenskommunikation spielen werden.

Je nachdem wie Ihr Feedback ist, hoffen wir, weitere ergänzende Initiativen einzuführen, die das Amt und die europäischen Nutzer von Marken und Geschmacksmustern näher bringen.

Quelle: HABM

Domainbilanz aus bayrischer Sicht

Immerhin: Bei X1.de ist die Bayerische Motoren Werke AG als neuer Inhaber eingetragen. Für Konkurrent Audi aus Ingolstadt endete der Wettlauf dagegen mit einem Total-Crash: A2.de, A3.de, A4.de, A5.de, A8.de, Q3.de, Q5.de und Q7.de gingen allesamt an diverse Kleinunternehmer und Privatpersonen aus Orten wie Wetzlar und Struvenhuetten, die demnächst möglicherweise Post von Audi bekommen – mit Angeboten oder vom Anwalt, der sich auf das Markenrecht berufen könnte.

Quelle: Abendzeitung