Löschungen (45/2009)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

1 190 630
METROMAIL
Nizzaklassen: 35, 39
Verfall (§ 49 MarkenG)

396 56 292
Seni aktiv
Nizzaklassen: 03, 05
Verfall (§ 49 MarkenG)

398 37 612
T-Innova
Nizzaklassen: 35, 36, 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

398 38 456

Nizzaklassen: 35, 36, 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

398 53 570

Nizzaklassen: 09, 10, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 36 310
netbestbuy
9, 16, 35, 36, 38, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 04 931
Spiruvital
Nizzaklassen: 05, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 17 430

Nizzaklasse: 05
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 30 486
MAXIVIT
Nizzaklassen: 03, 05, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 93 661

Nizzaklasse: 21
Verfall (§ 49 MarkenG)

Quelle: DPMA

BGH: WM Marken – FIFA ./. Ferrero

Im Prozess um Fußball-Sammelbilder prüft der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals, ob Veranstalter bei der Vermarktung sportlicher Großereignisse mehr Exklusivität als bisher beanspruchen können. Am Donnerstag hat das Gericht in Karlsruhe über eine Klage des Fußballweltverbands Fifa gegen den Süßwarenhersteller Ferrero verhandelt, der seine Hanuta- und Duplo-Riegel bei früheren Meisterschaften mit Fußball-Sammelbildern bestückt hatte. Ferrero hat beispielsweise “WM 2010”, “WM”, “2010” und “Südafrika 2010” als geschützte Marken eintragen lassen. Die Fifa hält dies für wettbewerbswidrig und will die Marken löschen lassen. Das Urteil wird für diesen Freitag erwartet.

Quelle: W&V

BPatG: pn printnet / PRINECT

24 W (pat) 82/08

Leitsatz:
“pn printnet / PRINECT”

Wird in der angegriffenen jüngeren Marke ein schutzunfähiger Bestandteil markenmäßig herausgestellt, so kann er den Gesamteindruck dieser Marke prägen und eine Verwechslungsgefahr mit einer zumindest normal kennzeichnungskräftigen älteren Marke begründen (im Anschluss an BGH GRUR 1998, 930 – Fläminger; Abgrenzung zu BPatG 2002, 68 – COMFORT HOTEL).

Quelle: Bundespatentgericht