Österreich: Einführung des Widerspruchverfahrens

Das österreichische Patentamt informiert über die Einführung des Markenwiderspruchsverfahren ab 1. Juli 2010.

Mit der Novelle wird im österreichischen Markenschutzgesetz (§§ 29a bis 29c) ein Widerspruchsverfahren eingeführt, das als rasches und kostengünstiges Verfahren va die Rechte der Inhaber eingetragener Marken stärken und deren Durchsetzung erleichtern soll.
Der Inhaber einer prioritätsälteren registrierten Marke kann gegen verwechslungsfähige Marken, die neu zur Registrierung gelangen, innerhalb von 3 Monaten ab deren Veröffentlichung (im Österreichischen Markenanzeiger bzw. im Veröffentlichungsblatt der WIPO) beim Österreichischen Patentamt Widerspruch erheben und die Aufhebung dieser Registrierungen beantragen. Gleiches gilt für den Inhaber einer prioritärer Anmeldung, vorausgesetzt, diese Anmeldung kommt in weiterer Folge tatsächlich zur Registrierung.
Widerspruch kann allerdings erst gegen Marken erhoben werden, deren Veröffentlichung nach dem 1. Juli 2010 erfolgt.
Der Widerspruch und die Widerspruchsgebühr in Höhe von € 150,- müssen innerhalb der genannten Dreimonatsfrist im Patentamt einlangen. Das Verfahren wird von jeweils einem rechtskundigen Mitglied der zuständigen Rechtsabteilung durchgeführt.
Bringt der belangte Markeninhaber keine Gegenäußerung hinsichtlich des ihm zugestellten Widerspruchs ein, wird ohne weiteres Verfahren antragsgemäß entschieden und die Registrierung rückwirkend auf den Beginn der Schutzdauer aufgehoben.
In Ausnahmefällen kann eine mündliche Verhandlung anberaumt werden, was etwa im Zuge der Beweisführung hinsichtlich einer behaupteten erhöhten Kennzeichnungskraft der widerspruchsbegründenden älteren Marke oder im Zusammenhang mit der Einrede ihrer mangelnden Benutzung der Fall sein wird.
Sofern gegen eine Marke mehrfache Widersprüche eingebracht werden, kann das Amt den aufgrund einer Vorprüfung am treffendsten erscheinenden Widerspruch vorziehen und das Verfahren hinsichtlich der übrigen Widersprüche unterbrechen.
Verlieren die streitverfangenen Marken aufgrund anderer Umstände ihren Schutz, so gilt das Widerspruchsverfahren ohne weitere Förmlichkeiten als erledigt.
Die Kosten des Widerspruchsverfahrens sind von den Parteien selbst zu tragen, d.h. eine Kostenersatzpflicht hinsichtlich der Kosten des Gegners besteht nicht.
Die Möglichkeiten der Einbringung eines konventionellen Löschungsantrages an die Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes bleiben unberührt. Die Anfechtung registrierter Marken aufgrund anderer relativer Rechte erfolgt jedenfalls weiterhin ausschließlich im Wege des Nichtigkeitsverfahrens.

China: Apple übernimmt i-Phone Marke

Apple hat die in China registrierte Marke i-Phone übernommen. Die Marke war ursprünglich als Problem für die Markteinführung des iPhone in China angesehen worden.

Quelle: Computerworld.com

Passend zur Lösung des Markenproblems kommen auch die Verkaufszahlen in China richtig in Schwung.

Laut Dan Butterfield hat China Unicom nun die Marke von 300.000 verkaufter iPhones geknackt. Eine rasante Entwicklung in den letzten drei Wochen, wenn man bedenkt, dass der Mobilfunkanbieter für die ersten 100.000 Geräte sechs Wochen benötigte.

Quelle: MACERKOPF.de

Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

Registernummer: 38 897
Luhns
Nizzaklassen: 01, 02, 03
Anmeldetag: 20.04.1899

Registernummer: 40 330

Nizzaklasse: 03
Anmeldetag: 20.04.1899

Registernummer: 48 272

Nizzaklassen: 09, 24, 27, 34
Anmeldedatum: 06.04.1899

Registernummer: 118 016
Enformint
Nizzaklasse: 05
Anmeldetag: 15.03.1909

118 463
Baumkisker
Nizzaklassen: 32, 33
Anmeldetag: 19.03.1909

Registernummer: 119 546
Kobold
Nizzaklassen: 01, 05, 29, 30, 31
Anmeldetag: 23.04.1909

Registernummer: 119 548
Knirps
Nizzaklassen: 01, 05, 29, 31
Anmeldetag: 23.04.1909

Registernummer: 122 174
Nussella
Nizzaklassen: 05, 29
Anmeldetag: 04.03.1909

Registernummer: 122 340
Ferrum
Nizzaklassen: 06, 26
Anmeldetag: 27.03.1909

Registernummer: 125 457

Nizzaklasse: 09
Anmeldetag: 29.04.1909

Registernummer: 125 481
Silberin
Nizzaklassen: 02, 03
Anmeldetag: 19.06.1909

Registernummer: 127 157
Dreiring
Nizzaklasse: 03
Anmeldetag: 27.04.1909

Registernummer: 127 228

Nizzaklassen: 03, 05
Anmeldetag: 23.03.1909

Quelle: DPMA

WIPO: Erfolg für Fenerbahce

Vor dem Schiedsgericht der WIPO hat der türkische Fußballclub Fenerbahce Spor Kulubu Dernegi aus Istanbul die Domain fenerbahce.com eingeklagt.

(Fall Nr.: D2009-1338)
Fenerbahce Spor Kulubu Dernegi v. Maksimum Iletisim A. S.

Die Marke “Fenerbahce” geniesst auch in Deutschland markenrechtlichen Schutz. Das Deutsche Patent- und Markenamt führt folgende Marken:

Registernummer: 39708548

Nizzaklassen: 03, 06, 08, 09, 11, 12, 14, 16, 17, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 36, 39, 41

Registernummer: 39708795

Nizzaklassen: 03, 06, 08, 09, 11, 12, 14, 16, 17, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 36, 39, 41

Quelle: DPMA

Was wird aus “Privileg”?

Der Versandhauskonzern Otto denkt neben einem Verkauf weiter auch über eine eigene Nutzung der von Quelle erworbenen Haushaltsgerätemarke “Privileg” nach. “Wir überlegen weiter, ob wir Privileg für unsere eigenen Firmen nutzen oder als eigene Marke aufbauen”, sagte ein Unternehmenssprecher. Ein Verkauf sei “nicht die erste Option”. Für welche Möglichkeit sich der Versandhändler entscheide, sei “am Ende eine Frage des Preises”.

Quelle: WELT