Spezialist ./. Fachanwalt

Dann ist der Spezialist also mindestens genauso, wenn nicht sogar besser qualifiziert als der Fachanwalt?
Warum machen dann immer noch Anwälte Fachanwaltslehrgänge?

Und warum gibt es dann immer wieder Streit um den nicht existenten “Fachanwalt für Markenrecht“? Der “Spezialist für Markenrecht” ist doch viel cooler – schwerer angreifbar, klingt besser und verursacht auch keine Lehrgangskosten.

Interessante Markenanmeldung

Europäische Gemeinschaftsmarke
Nummer: 8405094

Rechtsstand: Angemeldet
Typ: Sonstiges
Anmeldedatum: 03.07.2009
Beschreibung: Die Marke besteht aus einer zweidimensionalen Darstellung von Kennungen (beispielsweise Wörtern), die sich mit variablen Bewegungsgeschwindigkeiten in kreis- oder ellipsenförmigen Bahnen bewegen, wobei für einen Betrachter der Eindruck einer Anordnung der Kennungen mit räumlicher Tiefe hervorgerufen wird. Die Marke ist unabhängig von der Gestalt der Kennungen bzw., wenn Wörter als Kennungen dienen, vom Inhalt dieser Wörter.
Nizzaklassen: 09, 35, 42

Quelle: HABM

Löschungen (08/2010)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

300 46 098
bitulastic
Nizzaklassen: 17, 19, 37
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 34 135

Nizzaklasse: 12
Verfall (§ 49 MarkenG)

305 53 266
INTERCOST
Nizzaklassen: 03, 05, 10
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

307 51 189
OPTOVIK
Nizzaklassen: 16, 35, 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2008 001 104
ZARTE VERFÜHRUNG
Nizzaklasse: 30
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA