Umfrage zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen – IT-Recht-Kanzlei

Im Rahmen der Untersuchung zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland hatte ich den im Ranking gelisteten Kanzleien einen Fragenkatalog mit der Bitte um ihre Einschätzung zugeschickt. Heute veröffentliche ich hier die Antworten von Rechtsanwalt Felix Barth, IT-Recht-Kanzlei.

Fragenkatalog zum Anwaltsranking 2014

Frage: Wie erklären Sie sich das kräftige Wachstum im Bereich der Markenanmeldungen beim DPMA im Jahr 2014?

Antwort: Eine wirkliche Erklärung können wir hierzu nicht liefern – wir haben im Laufe der Jahre die Erfahrung gemacht, dass die Anmeldezahlen mit dem Konjunkturverlauf korrelieren. Wie dem auch sei, wir denken, dass die Macht und der Ruf der Marken immer stärker werden und das drückt sich dann in steigenden Anmeldezahlen aus, weil viele hieran teilhaben wollen.

Frage: Sehen Sie in der Online-Markenanmeldung des DPMA eine Konkurrenz für die markenrechtlich tätige Anwaltschaft?

Antwort: Nein, überhaupt nicht. Eine Beratung ist bei der Markenanmeldungen immer noch das A und O – zwar mag jeder eine Marke innerhalb von 10 Minuten selbst, auch online, angemeldet haben, ob die Marke dann aber eingetragen wird und hält, ist eine andere Frage – und hierfür benötigen die Anmelder immer noch die Expertise eines Anwalts. Daher ist der Service des DPMA allenfalls eine gute Ergänzung.

Frage: Was würden Sie Markenanmeldern raten, die über die Online-Markenanmeldung des DPMA eine Marke anmelden?

Antwort: Wir raten allen Anmeldern sich vor (!) Anmeldung Gedanken über die Eintragungsfähigkeit, die Recherche und die Klassenwahl zu machen – es bringt im Ergebnis wenig eine Marke gedankenlos anzumelden. Wir müssen in unserer Beratungspraxis des Öfteren die Scherben einer missglückten Anmeldung bzw. Eintragung aufkehren – und den Schaden beseitigen oder gering halten. Das hätten sich viele Anmelder ersparen können – im wahrsten Sinne des Wortes.

Frage: Halten Sie die Aufklärung des DPMA über die Risiken einer Markenanmeldung für ausreichend?

Antwort: Das Thema Risiko wird beim DPMA doch auf eher kleiner Flamme gekocht – es ist aber eigentlich auch nicht zwingend Aufgabe des Amtes wie wir finden, hier ständig den Zeigefinger zu heben. Wie dem auch sei: Auffallend ist mit welcher Unbedarftheit doch viele Anmelder an die Sache rangehen und sich der (va. finanziellen) Risiken überhaupt nicht bewusst sind – erst wenn die Anmeldung zurückgewiesen wird oder wenn die erste Abmahnung oder Löschungsklage auf dem Tisch liegen, ist vielen klar, um was es hier gehen kann.

Frage: Die EU hat eine Reform des europäischen Markensystems auf den Weg gebracht. Bedarf Ihrer Ansicht nach auch das deutsche Markenrecht einer entsprechenden Überarbeitung?

Antwort: Sofern hier auf die Gebührenänderungen angespielt werden, so empfinden wir das deutsche Markensystem für interessengerecht und vergleichsweise günstig. Daher sehe ich hier keinen zwingenden Handlungsbedarf – und sofern das Namen-wechsel-dich-Spiel betroffen ist, so besteht ja keine Veranlassung.

Kanzleiprofil:
Die IT-Recht Kanzlei München ist eine auf das IT-Recht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München. Wir beraten deutschlandweit zahlreiche Online-Händler und Unternehmen insbesondere im Bereich IT-, Wettbewerbs- und Markenrecht und betreiben eine der stärksten Anwaltswebseiten Deutschlands – www.it-recht-kanzlei.de. Die Kanzlei betreibt zudem für Interessierte eine kostenfreie Markesuche unter markenhit.de.

MontagsMarken 10. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 09.03.2015. An diesem Tag wurden insgesamt 264 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302015100490

Nizzaklasse: 11

302015201620

Nizzaklassen: 04, 24, 29, 30, 33

302015100468

Nizzaklassen: 33, 35

302015031390

Nizzaklassen: 35, 38, 41, 42, 45

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

Alter Wein in neuen Schläuchen: EU-Markenamt ändert Gebühren und Namen zum 23.03.2016

Den Wer­benden beißen nicht immer die Hunde

Was Politik und Wursthaut verbindet

Turkey plans new trade mark law

Think different: Apple will Markenschutz erweitern

Markenrecht: Verwechslungsgefahr bei Warenformmarken

Die weltweit besten Marken-Rebrandings

Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP unter den Top 50 Markenanmeldern in Deutschland

Vor der Markenanmeldung die richtigen Recherchen nicht vergessen

Anzeige

Die Anmeldezahlen für Europäische Marken wachsen kontinuierlich – auch für dieses Jahr wird ein neuer Anmelderekord für Europäische Gemeinschaftsmarken erwartet.
Die richtigen Recherchen zur professionellen Kollionsprüfung finden Markenanmelder und spezialisierte Kanzleien bei


Marken und Firmennamen EU28 – alle 28 Mitgliedsstaaten

Markenrecherche EU28 Ähnlichkeit ab 799.- EUR inkl. MwSt.

  • erweiterte Recherche nach identischen und ähnlichen Marken in den nationalen Registern aller 28 Mitgliedsstaaten (Benelux, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien, Großbritannien, Spanien, Schweden, Finnland, Irland, Österreich, Ungarn, Polen, Tschechien, Lettland, Litauen, Estland, Portugal, Slowakei, Slowenien, Bulgarien, Rumänien, Malta, Zypern, Griechenland, Kroatien) und den Datenbanken der Europäischen Gemeinschaftsmarken und Internationalen Registrierungen
  • alle wortidentischen Treffer mit komplettem Registerauszug
  • ähnliche Marken in Listenform
  • Auflistung aller Suchschritte

 

 

Firmennamenrecherche EU28 Ähnlichkeit ab 499.- EUR inkl. MwSt.

  • erweiterte Recherche nach identischen und ähnlichen Firmennamen in den nationalen Registern aller 28 Mitgliedsstaaten (Benelux, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien, Großbritannien, Spanien, Schweden, Finnland, Irland, Österreich, Ungarn, Polen, Tschechien, Lettland, Litauen, Estland, Portugal, Slowakei, Slowenien, Bulgarien, Rumänien, Malta, Zypern, Griechenland, Kroatien)
  • alle Treffer in Listenform
  • Auflistung aller Suchschritte

EU-Marke im Sonderangebot

“Beeilen Sie sich!” fordert die Kieler Kanzlei Prehn & Klare Interessenten für Europäische Markenanmeldungen auf, denn ab 23. März gelten die neuen amtlichen Gebühren für die Markenanmeldung beim Europäischen Markenamt.

Noch bis zum 23.03.2016 hat man die Möglichkeit, zu alten, größtenteils günstigeren Konditionen eine EU-Marke anzumelden. Bis zum Stichtag beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke 900 EUR (bis 3 Klassen). Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 150 EUR.

[…] Unterm Strich wird damit die übliche Gebühr für eine EU-Unionsmarken-Anmeldung in 3 Nizzaklassen nicht mehr 900 EUR, sondern sage und schreibe 150 EUR mehr, nämlich 1.050 EUR.

Von günstigeren Anmeldegebühren profitiert nur, wer lediglich eine Nizzaklasse beansprucht. In diesem Fall beträgt die Ersparnis nach dem 23. März 50.- EUR. Tatsächlich wesentlich günstiger werden die alle zehn Jahre fälligen Verlängerungsgebühren. Diese orientieren sich zukünftig an den Anmeldegebührn.