WIPO: Dolce & Gabbana erfolgreich

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO haben die Gado S.à.r.l aus Luxemburg und die italienische Dolce & Gabbana S.r.l gemeinschaftlich die Domains degdolceegabbana.com, degdolceegabbana.net, degdolceegabbana.org, degdolceegabbana.info, degdolceegabbana.biz und dolceegabbana.biz erstritten.

Die klageführenden Unternehmen konnten zahlreiche Markenrechte für die bekannte Modemarke belegen.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.

(Fall Nr.: D2007-1564)
Gado S.à.r.l e Dolce & Gabbana S.r.l, c. Antares S.p.a

Einspruch!

Einspruch kann ein Kölner Rechtsanwalt zukünftig guten Gewissens einlegen, nachdem er die gleichnamige Wort-/Bildmarke (Registernummer: 304 23 306) übernommen hat.

Die Marke genießt mit Priorität vom 27.04.2004 Schutz in den Nizzaklassen 16, 41 und 42.
Beansprucht werden folgende Waren und Dienstleistungen:

16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Bücher, Handbücher, Magazine (Zeitschriften), Zeitschriften

41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; kulturelle Aktivitäten; Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Herausgabe von Zeitschriften und Büchern in elktronischer Form, auch im Internet; Veröffentlichung von Büchern; Herausgabe von Verlags- und Druckereierzeugnissen in elektronischer Form, auch im Internet

42: wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software

Quelle: DPMA