
Edles Papier, goldenes Siegel – da hat man das Gefühl man kriegt was für seine Anmeldegebühren…
Das eher triste Pendant des DPMA gibt es dann in Kürze zum Vergleich.
markenrechtliches Sammelsurium

Edles Papier, goldenes Siegel – da hat man das Gefühl man kriegt was für seine Anmeldegebühren…
Das eher triste Pendant des DPMA gibt es dann in Kürze zum Vergleich.
Die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. GRUR bietet folgende Vortragsveranstaltungen an:
Bezirksgruppe West
Montag, 07. April 2008, 18.30 Uhr
IHK
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln
Herr Achim Bender, Vorsitzender Richter am BPatG und bis Mitte 2007 Mitglied der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt in Alicante wird sprechen über das Thema:
„Mit Celltech ohne Dyson-Beutel über die Bainbridge und vorbei am Arcol-Cap nach Tarragona und ins Limoncello-Land“
Auch in diesem Jahr hat uns die Rechtsprechung des EuGH und des EuG wieder in rascher Folge mit einer Fülle von Entscheidungen zur Gemeinschaftsmarke und zum harmonisierten Markenrecht „beglückt“, durch die einerseits viele grundsätzliche Probleme gelöst, aber andererseits auch zahlreiche neue Fragestellungen aufgeworfen wurden. Der Vortrag gibt einen Überblick über die Ergebnisse dieser Rechtsprechung und stellt in einer Bewertung die Konsequenzen für die zukünftige Praxis im europäischen und nationalen Markensystem vor.
Quelle: GRUR
Bezirksgruppe Südwest
Dienstag, 08.04.2008 18:00 Uhr
Vortrag von Frau Grabrucker: Ausgewählte Sachfragen zum Markenbeschwerdeverfahren am BPatG
Veranstaltungsort:
Stuttgart, Haus der Wirtschaft
Haus der Wirtschaft, Saal „Freiburg”
Willi-Bleicher-Straße 19
70174 Stuttgart
Quelle: GRUR
Die AIDA Cruises German Branch of Società di Crociere Mercurio S.r.l. aus Rostock hat vor dem Schiedsgericht der WIPO die Domain aida-kreuzfahrt.com erstritten.
AIDA Cruises ist eine Reederei mit Sitz in Rostock. Als Tochtergesellschaft der Società di Crociere Mercurio zählt sie zu den Kreuzfahrtgesellschaften der Carnival Corporation & plc.
AIDA ist nicht die Bezeichnung eines einzelnen Kreuzfahrtschiffes, sondern der Überbegriff für eine ganze Flotte von Schiffen; von 1996 bis 2001 führte allerdings die heutige AIDAcara den Namen AIDA. AIDA ist zugleich ein Markenname.
Quelle: Wikipedia
(Fall Nr.: D2008-0109)
AIDA Cruises German Branch of Società di Crociere Mercurio S.r.l. v. Belize Domain WHOIS Service Lt
Die Deutsche Telekom hat die Macher des US-amerikanischen Blog-Netzwerks Weblogs Inc. aufgefordert, doch bitte auf die Verwendung der Farbe Magenta im Zusammenhang mit der Nachrichtenseite engadget-mobile.com zu verzichten [Update:Die Magenta-Einfärbung des “t” im Logo “engadget-mobile” haben die Betreiber der Site als Reaktion auf die Aufforderung der Telekom hinzugefügt]. Das Unternehmen stört sich vor allem daran, dass die Zeichenfolge “mobile” im Logo farblich so gestaltet ist, dass es zu Verwechselungen mit der Telekom-Mobilfunkmarke T-Mobile kommen könnte.
Quelle: Heise
via: Handakte
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 867 vom 01.04.2008:
Claudia – Das Mädchen von Kasse 1
Mama will’s (noch mal) wissen!
Das tägliche Gegengift
Fräuleinwunder
about-bunnys
Quelle: Titelschutzanzeiger
Das war ein schlechtes Geschäft. Christian Weiß aus Schwandorf bot im Internet Shirts mit rotem Stern feil, verkaufte eines und soll nun „tausende Euros“ zahlen. Der Stern ist nämlich geschützt.
Quelle: Mittelbayerische
Die nachfolgend dargestellt Bildmarke ist Grundlage der Abmahnung:
Registernummer: 30466839

Klassen und Waren:
Klasse 18: Taschen und Koffer, insbesondere Badetaschen, Brieftaschen, Campingtaschen, Einkaufsnetze, Einkaufstaschen, Geldbörsen, Handkoffer, Handtaschen, Schultaschen, Sonnenschirme, Verpackungstaschen aus Leder
Klasse 21: Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert), insbesondere Becher (nicht aus Edelmetall), Bierkrüge, Flaschen, Flaschenöffner; Kämme und Schwämme sowie Bürsten mit Ausnahme von Pinseln
Klasse 25: Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen, insbesondere Badehosen, Bademäntel, Baskenmützen, Gürtel, Gymnastikbekleidung, Halstücher, Handschuhe, Hemdblusen, Hemden, Hosen, Hosenträger, Hüftgürtel, Hüte, Jacken, Joppen, Käppchen, Kleidertaschen, Mützen, Overalls, Pullover, Radfahrerbekleidung, Schals, Schärpen, Schlafanzüge, Schürzen, Socken, Stirnbänder, Sweater, T-Shirts
Anmeldetag: 24.11.2004
Tag der Eintragung: 26.01.2005
UG40 – Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren abgeschlossen am: 14.07.2006
Widerspruch zurückgenommen/nicht mehr bestehend
UG60 – Löschungen, Teillöschungen
(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Inhaber
Rechtsgrund: Löschung wegen Verzicht nach §48
Marke teilweise gelöscht
Teillöschung mit Wirkung vom: 09.12.2005
(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Inhaber
Rechtsgrund: Löschung wegen Verzicht nach §48
Marke teilweise gelöscht
Teillöschung mit Wirkung vom: 10.07.2006
(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Dritter
Rechtsgrund: Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
§50 Antrag veröffentlicht
(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Dritter
Rechtsgrund: Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
Antrag zurückgewiesen
Quelle: DPMA