Abmahnung für Abmahn-Apfel?

Aus den Kommentaren zum Beitrag über Abmahnungen wegen der Benutzung eines Apfel-Logos unter Zahnärzten:

Die o. g. Kollegin hat eine Abmahnung (von meiner Seite) erhalten. Dieser wurde seitens Frau Dr. Laupheimers Anwältin widersprochen mit der Begründung, eine Verwechslungsgefahr bestünde zwischen unseren “Apfellogos” nicht.

Hallo?! – worauf basieren denn die zahlreichen Abmahnungen an die Kollegen, die ähnliche Logos benutzen???

Sicherlich auf der “Verwechslungsfähigkeit”, mit welcher auch mein Anwalt argumentiert. Verwunderlich, dass plötzlich, da die Kollegin (nebst Rechtsbeistand) selbst unter Druck gerät, die eigene Argumentation – dieses mal vom Gegner formuliert – nicht mehr gelten soll!

Wir haben beschlossen nicht nachzugeben.

Löschungsanträge II (14/2008)

Gegen die nachfolgenden Marken ist vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 14. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht worden.

301 73 119
Das Clubschiff
Nizzaklassen: 25, 39, 41, 42

301 73 370

Nizzaklasse: 30

302 11 120

Nizzaklasse: 36

302 19 119

Nizzaklassen: 21, 32

302 19 418
FREIZEIT IN
Nizzaklassen: 41, 43

302 21 365
Sabah
Nizzaklassen: 16, 35, 38, 41

302 58 531
Fun Mix
Nizzaklassen: 32, 33

303 03 076
Shisha
Nizzaklassen: 30, 43

303 12 947
Stahlgewitter
Nizzaklassen: 09, 16, 24, 25, 26

304 28 919
klickRevers
Nizzaklassen: 09, 38, 42

304 32 148
klickInvers
Nizzaklassen: 09, 38, 42

304 39 737
klickServer
Nizzaklassen: 09, 38, 42

304 68 724
EL Folie
Nizzaklassen: 09, 11, 17

305 01 870
MyEngines
Nizzaklassen: 09, 42

305 04 503

Nizzaklasse: 20

Quelle: DPMA