Italien bekämpft die Markenpiraterie

Der KleinReport berichtet die italienische Polizei mache mobil gegen die Markenpiraterie.

So muss eine Schweizerin in Florenz eine Busse von fast 1600 Franken zahlen, weil sie zwei gefälschte Gürtel erworben hatte. Für die Gürtel mit dem Markenschmuck «Louis Vuitton» und «Armani Jeans» hatte sie je 20 Franken bezahlt.
[…] Seit Anfang Jahr haben 13 unvorsichtige Käufer – meist Touristen – die verschärfte Gesetzgebung Italiens gegen Markenpiraterie zu spüren bekommen.

13 verknackte Touristen – eine beeindruckende Bilanz für ein Vierteljahr!

Aktuelle Titelschutzanzeigen

Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 869 vom 15.04.2008:

Triumphalismus – Selbsterhöhung im Sieg über den Gegner. Zum Verhalten von Testosteronkriegern, Virilblutern, Machotyrannen und anderen Barbaren als Kulturhelden

26 erste Aufschreie des vorzeitlichen Höhlenmenschen – alphabetisch sortiert & durchgehend illustriert

Sex Branchenbuch

Haste was dann biste was

Wenn KInder sich wohl fühlen, haben die Eltern auch Urlaub und das zu jeder Jahreszeit

SPRUCH-REIFE DAS TAGESORAKEL mit den Sinn- und Merksprüchen meiner Großmutter

Mitteldeutscher Markengipfel

Quelle: Titelschutzanzeiger

Rechtsschutzversicherung im IP-Bereich

Markenbusiness beschäftigt sich mit der neuen Rechtsschutzversicherung für Marken und Patente.

Ein typisches Dilemma im Recht des Geistigen Eigentums: Wegen hoher Streitwerte und dem damit verbunden Risiko wird ein Recht nicht verfolgt. Manchmal werden auch ungünstige Vergleiche geschlossen. Allein das Prozessrisiko schreckt ab. Der Hausanwalt wird das Problem, meist Fälle für den Spezialisten, nicht lösen können. Für 3 Instanzen summiert sich ein typischer Markenrechtstreit mit 50.000 Euro Streitwert immerhin auf gut 28.000 Euro. Bei 200.000 Euro sind es schon knapp 57.000 Euro.

Linktipp: OAMI Live

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via: IPJUR

Zeitreisen – Apple vor technologischem Quantensprung?

Bastelt Apple am Thema Zeitreisen?
Die passenden Marken hat man jedenfalls schon mal übernommen:

397 10 232
TimeMachine
Nizzaklasse: 09
Waren: Elektronische Steuerungsgeräte, insbesondere Synchronizer zum Steuern und Koordinieren von Ton- und Bildsignalen

300 44 451

Nizzaklassen: 09, 42
Waren und Dienstleistungen: Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, elektrische, photographische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente (soweit in Klasse 9 enthalten); Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; elektronische Steuerungsgeräte (ausgenommen Personal-Computer) und Software (soweit in Klasse 9 enthalten) zum Steuern, Wandeln und Koordinieren von Ton- und Bildsignalen
Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung zum Steuern, Wandeln und Koordinieren von Ton- und Bildsignalen.

Quelle: DPMA

Aber solange die Markenstelle keine Erkenntnisse über die Existenz von Zeitreisen hat, ist die Dienstleistung eh unzulässig…