Author: Stefan Fuhrken
Amtsübergabe beim Deutschen Patent- und Markenamt
Rudloff-Schäffer folgt auf Schade
Pressemitteilung vom 15.01.2009
München. Mit einem Festakt in München hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute den Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts Dr. Jürgen Schade in den Ruhestand verabschiedet und seine Nachfolgerin Cornelia Rudloff-Schäffer in ihr Amt eingeführt.
Über sieben Jahre leitete der gebürtige Berliner Jürgen Schade das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Es zählt mit rund 2.500 Mitarbeitern, über 60.000 angemeldeten Patenten und mehr als 80.000 Markenanmeldungen pro Jahr zu den weltweit größten und bedeutendsten Institutionen dieser Art. Der studierte Theologe und promovierte Jurist begann seine abwechslungsreiche Karriere als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München. 1977 trat er in den Dienst des Deutschen Patentamtes. In den Jahren 1981/82 war er zur Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf abgeordnet, 1986 wechselte er als Richter zum Bundespatentgericht. Schade war von 1994 bis 1998 Mitglied des Bayerischen Landtags und nahm anschließend wieder seine Tätigkeit als Richter beziehungsweise Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht auf. 2001 wurde er in das Amt des Präsidenten des DPMA berufen. In dieser Zeit trieb er die Modernisierung der Arbeitsabläufe im Amt voran, vor allem durch den Ausbau der vorhandenen Informationstechnologie. Zudem intensivierte er die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Mit Ablauf des Jahres 2008 ist er nun in den Ruhestand getreten. Cornelia Rudloff-Schäffer ist ihm zum Jahreswechsel nachgefolgt.
“Die Globalisierung des Handels fordert ein funktionierendes System zum weltweiten Schutz geistigen Eigentums. Das DPMA leistet dazu als deutsches Kompetenzzentrum einen wichtigen Beitrag. Jürgen Schade hat die Kooperation mit nationalen, europäischen und internationalen Organisationen des gewerblichen Rechtsschutzes erweitert und vertieft. Ich werde seine Arbeit gerne fortführen.” sagt Cornelia Rudloff-Schäffer. Im Interesse der Kunden des DPMA werde sie sich besonders für eine Beschleunigung der Verfahren einsetzen. Die anerkannt hohe Qualität der Bearbeitung müsse dabei garantiert und durch ein effektives Qualitätsmanagement gestützt werden. “Den Herausforderungen, die das Amt der Präsidentin mit sich bringt, stelle ich mich gerne.”
1957 in Bad Camberg/Taunus geboren, studierte Rudloff-Schäffer Rechtswissenschaften, Politik und Publizistik und war nach dem zweiten Juristischen Staatsexamen als wissenschaftliche Angestellte am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht und am Institut für gewerblichen Rechtsschutz der Ludwig-Maximilians-Universität in München tätig. 1991 trat sie als Referentin in das Bundesministerium der Justiz ein und war dort zunächst für Patent- und Geschmacksmusterrecht und später für Markenrecht und das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb zuständig. 1996 wurde sie Leiterin des Referats für Rechtsfragen der neuen Technologien in den Naturwissenschaften und Bioethik. Anschließend leitete sie das Referat für Markenrecht und das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb und wechselte 2001 als Leiterin der Rechtsabteilung zum DPMA nach München. 2006 übernahm sie die Leitung der Hauptabteilung 3 für Marken und Muster. Seit 1. Januar 2009 ist sie die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts.
Ausführliche Informationen zum Deutschen Patent- und Markenamt und der neuen Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer finden Sie unter
Quelle: Pressemitteilung des DPMA
Beliebteste Auto-Marke
In der Allerheiligen-Hofkirche der Münchner Residenz vergibt der ADAC heute den “Gelben Engel 2009”. Den Gesamtsieg “Marke” sicherte sich wie im vergangenen Jahr Audi, gefolgt von Mercedes-Benz und BMW. Carsten Hübner, GF des ADAC-Verlags: “Reingeflossen in die Bewertung sind Faktoren wie Markenimage, Markenstärke, Produktqualität, Kundenzufriedenheit und Technik.”
Quelle: W&V
Löschungsanträge II (02/2009)
Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der zweiten Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
306 13 825

Nizzaklassen: 14, 26, 35
307 11 097
Wappen-Metall Alles andere ist nur … Bronze
Nizzaklasse: 06
307 30 576
FAHRAD
Nizzaklassen: 35, 38, 39
307 45 977

Nizzaklassen: 16, 36, 37, 44, 45
30 2008 001 104
ZARTE VERFÜHRUNG
Nizzaklasse: 30
30 2008 008 383
Vintage Amp
Nizzaklasse: 09, 15
30 2008 018 595
Gelb, Gelber, Gelbe Seiten
Nizzaklassen: 09, 16, 35, 38, 41, 42
30 2008 055 559

Nizzaklasse: 39
Quelle: DPMA
Markenrechtliche Irrtümer: Nizzaklassen
von RA Karsten Prehn
Einem häufig tradierten und leider recht gefährlichen Irrtum begegnet man immer wieder bei der Einschätzung der Bedeutung von Nizzaklassen. Die Relevanz der Nizzaklasse für die Feststellung von Verwechslungsfähigkeiten zwischen zwei Marken wird von Laien regelmäßig überschätzt. Der Laie neigt dazu, nur diejenigen Marken zu beachten, die in der identischen Waren- oder Dienstleistungsklasse registriert sind.
Tatsächlich aber dienen die insgesamt 45 Waren und Dienstleistungsklassen vielmehr der exakten Fixierung der anfallenden amtlichen Anmeldegebühren. Bei der Markenanmeldung erhebt das deutsche Patent und Markenamt eine Grundgebühr von 300 € (290 € bei elektronischer Anmeldung). In dieser Gebühr ist die Anmeldung für bis zu drei Klassen enthalten. Jede weitere Klasse wird mit zusätzlichen Gebühren von 100 € berechnet.
Für die Beurteilung der Verwechslungsfähigkeit zweier Marken ist wesentlich relevanter, ob die in der Klasse beanspruchten Waren oder Dienstleistungen identisch oder ähnlich sind. So ist beispielsweise die Ware Software (Klasse 09) hochgradig verwechslungsfähig mit der Dienstleistung eines Softwareprogrammierers (Klasse 42), jedoch nicht ähnlich zur ebenfalls in Klasse 09 geführten Taucherbrille.
Viele Klassen enthalten ein buntes Spektrum verschiedener Waren oder Dienstleistungen. So enthält die Klasse 09 auch elektronische Bauteile, Sonnenbrillen und Feuerlöscher. Die Klasse 44 enthält neben medizinischen Dienstleistungen ebenfalls die Rasenpflege. Für die Wechselwirkung mit anderen Klassen kommen dann jeweils völlig andere Klassen in Betracht.
Für die qualifizierte Beurteilung von Verwechslungsfähigkeit und Konfliktpotenzial sollte man also sowohl die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Waren und Dienstleistungen, als auch zwischen den unterschiedlichen Nizzaklassen kennen. Diese Kenntnis ist selbstverständlich auch für die richtige Klassenauswahl bei der Durchführung einer Markenrecherche notwendig. Für den Laien birgt dies oft unüberschaubare Risiken bei der Anmeldung seiner Marke.
Verwechslungsfähigkeit von Zeitschriftentiteln
OLG München 29 U 1886/08
Bei Zeitschriftentiteln, die eine geringe Unterscheidungskraft aufweisen oder für die keine Verkehrsgeltung besteht, wird schon durch geringfügige Abweichungen die Gefahr von Verwechslungen ausgeschlossen.
Die Klägerin und Berufungsbeklagte vertreibt das an Fachpublikum gerichtete Magazin “Power Systems Design”. Der Beklagte und Berufungskläger, ein ehemaliger Gesellschafter der Klägerin, brachte unmittelbar nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft das an das gleiche Publikum gerichtete Fachmagazin “Bodo’s Power Systems” heraus. Hierin sah die Klägerin eine Verletzung ihrer Rechte an dem Titel “Power Systems Design”.
Quelle: Markenservice.net