Ende einer Abmahnmarke: Löschung der Marke Roter Stern
Amnesty International trennt sich von Monogramm
markenrechtliches Sammelsurium
Unter dem Titel “Tausend Euro für ein T-Shirt” berichtet die Süddeutsche Zeitung über die Abmahnungen auf Basis der Marke Ed Hardy.
Inzwischen ist vielen Ed-Hardy-Fans in Deutschland der Spaß vergangen. Eine Frankfurter Anwaltskanzlei mahnt nun erstmals private Verkäufer ab, die auf Ebay ihre alten Textilien anbieten. Seitenweise kann man im Internet das Klagelied von entsetzten Markenfreunden nachlesen, die von der Abmahnwelle erfasst werden. In dramatisch klingenden Briefen fordert die Kanzlei, die im Auftrag des Rechteinhabers Nervous Tattoo Inc. in Deutschland tätig ist, eine Unterlassungserklärung von den Ebay-Anbietern – garniert mit einer saftigen Anwaltsrechnung von 1379 Euro, die binnen weniger Tage zu zahlen ist.
Quelle: Sueddeutsche.de
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
301 70 750
LISA
Nizzaklassen: 09, 42
305 71 507
CLINDAMYL
Nizzaklasse: 05
306 01 553
Celox
Nizzaklasse: 10
306 69 282
VIROFEM
Nizzaklasse: 05, 42
Quelle: DPMA
Soweit der Senat bisher die Auffassung vertreten hat, dass bereits die Wahl der Standardoption “weitgehend passende Keywords” bei Schaltung der Anzeige wegen der damit verbundenen Risiken von Marken- und Kennzeichenverletzungen die Verantwortlichkeit für Marken- und Kennzeichenverletzungen begründet, hält der Senat daran angesichts der neuen Rechtsprechung des BGH (BGH Urteil vom 22.1.2009 I ZR 137/07 “pcb”) nicht mehr fest.
Das Oberlandesgericht Braunschweig reagiert auf die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes in Sachen “Google AdWords”.
Quelle: Markenserviceblog
Fußball-Nationalkicker Torsten Frings hat die nachfolgenden Marken übernommen.
Registernummer: 302008022735

Nizzaklassen: 03, 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 36, 41
Registernummer: 302008022734
XXII
Nizzaklassen: 03, 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 36, 41
Bisherige Inhaberin war ein Berliner Unternehmen.
Quelle: DPMA
Es gibt aber auch noch das gute, alte PDF-Format.
Lesenswert ist sicherlich auch die Rechtsprechungsübersicht 2009 (23 Seiten PDF).