Marke: POPPEN


Den Reibach erhofft sich der Inhaber der beim DPMA unter der Registernummer 39982350 eingetragenen Marke mit dem Markentext POPPEN, berichtet der Westfälische Anzeiger.

Für rund 4 000 D-Mark hatte er sich beim Deutschen Patent- und Markenamt in München die Marke “Poppen” schützen lassen. Und zwar für Textilien, alkoholische und nicht-alkoholische Getränke. Jetzt, fünf Jahre danach, ist für Kessler die Zeit gekommen, die Früchte seiner Investition zu ernten.

Also ist die Marke aus der Benutzungsschonfrist raus, und für Getränke wohl auch nicht benutzt worden. Dann stellt sich noch die Frage warum der Spass über 2000 EUR gekostet hat.


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Comments

Du schreibst hier echt sehr interessante Sachen, und keiner kommentiert hier was. Das finde ich höchst respektlos von Deinen Lesern.

Deshalb hier mein (zugegebenermaßen ansonsten sehr sinnfreier) Kommentar. :-)

dann fang ich mal an:

warum 2 Kilo-Euronen: 300 EUR Gebühr, 200 Euro Beschleunigungsantrag und der Rest ist doch klar: der PA will/muß auch leben…

Im übrigen wurde der Beitrag von lawblog.de übernommen, wo eine
lebhafte Diskussion darüber tobt :-)

[…] Neben der kürzlich vorgestellten und auch im law blog diskutierten Marke Poppen finden sich noch weitere Markeneinträge für das Wort im Register des DPMA: […]

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