DPMA und BPatG (AZ 30 W (pat) 43/23) weisen die folgende Wort-/Bildmarke wegen mangelnder Unterscheidungskraft zurück.

Quelle: DPMA
Am gleichen Tag wurde mit identischem Dienstleistungsverzeichnis die folgende Wort-/Bildmarke angemeldet.

Ergebnis: Marke eingetragen!