In Seattle findet derzeit die Jahrestagung der International Trademark Association INTA statt.
Über die Veranstaltungen und Vorträge informieren die INTA Daily News.
Zur Ausgabe Sonntag, 17. Mai (16 Seiten PDF):
markenrechtliches Sammelsurium
In Seattle findet derzeit die Jahrestagung der International Trademark Association INTA statt.
Über die Veranstaltungen und Vorträge informieren die INTA Daily News.
Zur Ausgabe Sonntag, 17. Mai (16 Seiten PDF):
Inhaber von Rechten an Markenbegriffen sollen sich noch vor dem Bewerbungsstart für neue Top Level Domains in eine spezielle Liste eintragen können und damit besonderen Schutz genießen. In die “Globally Protected Marks List” (GPML) soll aber nur kommen, wer es auf mindestens 200 einzelne Eintragungen für seine Marke weltweit bringt. Der Vorschlag gehört zu einer Liste von Empfehlungen, die eine Gruppe von Markenrechtsexperten (Implementation Recommendation Team, IRT) im Vorfeld der endgültigen Entscheidung der Internet-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) über die Vergaberegeln für neue Internet-Adresszonen erarbeitet hat.
Quelle: Heise
Ob dieser Markentext geplant war?
Registernummer: 39751461
Quelle: DPMA
Möglicherweise wohnt der Platzierung des Wortes “TRADEMARK” über dem Allerwertesten aber auch eine tiefere Bedeutung inne…
Über Bedeutungsprobleme bei Marken informiert das Markenserviceblog anhand einiger griffiger Beispiele.
Berühmtes Beispiel für eine nicht so geglückte Namenswahl ist der Mitsubishi Pajero. In spanisch sprachigen Ländern wird das Fahrzeug unter dem Namen Montero angeboten. Pajero bedeutet in der spanischen Vulgärsprache Wichser, was den Verantwortlichen erst nach der Markteinführung des Fahrzeugs zur Kenntnis gelangt ist.
In den Zusammenhang möchte ich noch
Die 100 größten Marken-Flops
von Matt Haig empfehlen.
Eine schwedische Zahnarztpraxis mit dem Namen “Wii Smile” wurde von Nintendo verklagt. Man wundert sich allerdings, dass der Markenschutz von Nintendo auch Zahnärzte abdeckt.
Die Anwälte aus dem Hause Nintendo haben erfolgreich durchsetzen können, dass eine schwedische Gemeinschaftspraxis, die sich selbst den Namen “Wii Smile” gab, ihren Namen ändern muss.
Quelle: gulli.com
Tatsächlich hat Nintendo das Kennzeichen “Wii” am 17.10.2006 als Europäische Gemeinschaftsmarke (Registernummer: 005422811) in insgesamt 42 der 45 möglichen Nizzaklassen angemeldet. Im März 2008 ist die Marke vom HABM eingetragen worden.
In der Nizzaklasse 44 sind beispielsweise:
medizinische Dienste; Erteilung von medizinischen Auskünften; ärztliche Untersuchungen; Dienstleistungen eines Zahnarztes; Zubereitung und Verabreichung von Medikamenten;Bereitstellung von Informationen über ärztliche Untersuchungen, zahnärztliche Dienste sowie Zubereitung und Ausgabe von Arzneien; Diät- und Ernährungsberatung;
geschützt.
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
306 09 072
Nizzaklassen: 09, 42
306 09 338
Lasepton
Nizzaklassen: 03, 05, 29, 30
306 41 353
COLITHIN
Nizzaklassen: 05, 30
307 32 850
BSL
Nizzaklasse: 01
307 69 063
Nizzaklasse: 35
Quelle: DPMA