Die Marken zur Fußball WM

Rechtzeitig zum Start der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen hat sich das Markenserviceblog mit den Marken zur WM beschäftigt.

Vor einem Jahr fand an dieser Stelle anlässlich der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010 die Marken-WM 2010 statt.

Wir präsentierten über 30 fußballbezogene Marken. Unter den Fundstücken befanden sich Marken von namhaften Spielern wie Lionel Messi, Wesley Sneijder, Lukas Podolski, Nicolas Anelka, Andrea Pirlo, Bastian Schweinsteiger, Cristiano Ronaldo, Miroslav Klose oder Wayne Rooney.

Und dieses Jahr?

Marken von den Stars des Frauenfußballs: 0

Für die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) sind allerdings beim DPMA und HABM folgende Marken registriert.


Registernummer: 302008064341
Nizzaklassen: 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 45

DEUTSCHLAND 2011
Registernummer: 6403869
Nizzaklassen: 04, 06, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 35, 36, 38, 39, 41, 43


Registernummer: 8964173
Nizzaklassen: 03, 05, 06, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 36, 38, 39, 41, 43

FRAUEN WM 2011
Registernummer: 6403455
Nizzaklassen: 04, 06, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 35, 36, 38, 39, 41, 43

Quelle: DPMA, HABM

2002 Libyen räumt sein Markenregister auf

Libyen ist derzeit politisch ein heißes Thema und auch aus markenrechtlicher Sicht hat das Land einiges zu bieten.

In Libyen stehen demnächst die ersten Markenverlängerungen an. Die ersten? Ja, denn im Jahr 2002 erklärte man kurzerhand Marken, die älter als August 2002 waren, für ungültig.

Neuanmeldungen finden seit 2002 statt, wobei die erste Eintragungsurkunde erst 2010 ausgestellt wurde. Der Markenschutz in Libyen gilt 10 Jahre, so dass die 2002er Marken bald zur Verlängerung anstehen.

Quelle: Markenserviceblog

MontagsMarken 20. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 17.05.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 192 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010029686

Nizzaklassen: 16, 35, 41

302010029716

Nizzaklassen: 39, 41, 43

302010030371

Nizzaklassen: 14, 18, 25
Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5) „Verstoß gegen die guten Sitten”

302010029170

Nizzaklassen: 32, 33, 43

Quelle: DPMA

Löschungsanträge (07/2011)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 7. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

2 913 183

Nizzaklasse: 30

397 35 468

Nizzaklasse: 30
Löschungsantrag zwischenzeitlich zurückgenommen

306 22 653
mafiadinner
Nizzaklassen: 25, 28, 41, 43

306 41 215
fliesen24
Nizzaklassen: 03, 11, 19

307 01 834

Nizzaklassen: 3, 4, 6, 8, 9, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 21, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 36, 38, 39, 40, 41, 43, 45

30 2009 015 493
KARACA
Nizzaklassen: 08, 11, 21

30 2009 023 365
EDUCAT
Nizzaklasse: 41

Quelle: DPMA

Strellson übernimmt Joop!

Die Strellson AG aus Kreuzlingen in der Schweiz hat ein insgesamt 59 Marken umfassendes Markenportfolio der Hamburger JOOP! GmbH übernommen.

Die älteste dieser Marken stammt von 1980 und wird vom DPMA unter der Registernummer 1 013 222


geführt.

Quelle: DPMA

Die Strellson AG ist ein Schweizer Bekleidungshersteller für Herrenmode mit Sitz in Kreuzlingen TG.

Die einstigen Inhaber von Hugo Boss, die Gebrüder Jochen und Uwe Holy, erwarben 1984 den Kreuzlinger Mantelschneider Friedrich Straehl und bauten ihn zu Strellson um. 2003 übernahm Strellson die Modesparte der Marke Joop!. Seit 2005 gehört die Marke Strellson zur Holy Fashion Group, unter deren Dach sich auch Joop! befindet.

Quelle: Wikipedia

Die Marke im Erbfall

Mit dem Thema Vererbung von Marken beschäftigt sich das Markenserviceblog.

Marken sind immaterielle Rechte (immaterielle Wirtschaftsgüter) und unterliegen mit dem Tode des Erblassers (Erbfall) dessen Erbvermögen (Erbschaft) – § 1922 BGB. Die Erbschaft geht als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Es gelten auch für die Marke die üblichen gesetzlichen Erbfolgeregelungen des BGB.

Für die Marke bedeutet dies, dass ein oder mehrere Erben neue Markeninhaber werden. Mit Vorlage des Erbscheins beantragt man beim Deutschen Patent- und Markenamt die Umschreibung. Das Markengesetz lässt es dabei zu, dass auch mehrere Personen Inhaber einer Marke sein können.